In der Regel dienen Arbeit und Gehalt dazu, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein Gehaltsverzicht sollte daher keine leichtfertige Entscheidung sein – schließlich verzichten Berufstätige damit auf Lohnansprüche und erleiden finanzielle Nachteile. Gehaltsempfänger und -empfängerinnen können freiwillig auf ihr gesamtes Gehalt oder einen Anteil davon verzichten. Die Gründe und Motivationen können dabei unterschiedlich ausfallen.
Wirtschaftskrisen, Rezessionen und Ausnahmefälle können Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Wenn einer Firma die Insolvenz droht, können Angestellte einen Gehaltsverzicht akzeptieren, um so eventuell zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Allerdings sollte so ein Gehaltsverzicht nicht zu stark in die finanziellen Belange der Arbeitnehmer einschneiden. Diese müssen nämlich über genügend Rücklagen verfügen, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Deshalb sollte nicht vergessen werden, dass ein Gehaltsverzicht in keinem Fall verpflichtend auferlegt werden kann, sondern das Einverständnis aller Beteiligten erfordert.
Denkbar ist auch ein Gehaltsverzicht bei Kurzarbeit, damit im Unternehmen trotzdem weitergearbeitet werden kann. Ein solcher Gehaltsverzicht ist dann allerdings eine Verhandlungssache, bei der eine Reihe rechtlicher Aspekte und Bedingungen beachtet werden müssen. In Zeiten, in denen das Unternehmen wieder positive Bilanzen vorweisen kann und Gewinne erwirtschaftet, sollte dieser erbrachte Gehaltsverzicht zugunsten der Arbeitnehmer aufgerechnet werden.
Ein Gehaltsverzicht kann aber auch seitens des Arbeitnehmers beantragt werden – zum Beispiel wenn dieser, aus welchen Gründen auch immer, mehr Urlaub oder Freizeit haben möchte, als ihm vertraglich zusteht. Dies kann er möglicherweise durch einen von ihm beantragten Gehaltsverzicht bzw. unbezahlten Urlaub erwirken. Er kann in solch einem Fall vorübergehend von der Arbeit freigestellt werden, allerdings ohne jegliche Art von Bezahlung. Er muss auch selbst dafür Sorge tragen, dass er Beiträge an eine Krankenkasse und nach Möglichkeit auch in die Rentenkasse entrichtet. Eine solche Entscheidung setzt aber immer voraus, dass dem Arbeitnehmer noch genügend Kapital zur Lebenshaltung zur Verfügung steht und er aufgrund des Lohnverzichts nicht auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen ist.
Eine weitere Möglichkeit für einen Gehaltsverzicht ergibt sich, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer erhält vom Unternehmen dabei einen Kredit und zahlt diesen nicht in monatlichen Raten zurück, wie beispielsweise bei einer Bank üblich, sondern verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes. In anderen Worten: Die Firma behält einen Teil des Gehalts als monatliche Rate ein. Auch das kann für den Arbeitnehmer sicher nur eine kurzfristige Lösung sein, die aber trotzdem eine längerfristige Bindung an das Unternehmen zur Folge hat, zumindest so lange, bis der Kredit zurückbezahlt oder abgelöst wurde.