Krankenkassen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Versicherungssystems. Aufgabe dieser ist die Übernahme der Kosten der Versicherten für Therapien infolge von Verletzungen, Krankheiten oder der Mutterschaft. Im Gegenzug zahlt der Versicherungsnehmer monatlich einen vereinbarten Beitrag. Als Synonym zu Krankenkasse gilt der Begriff der Krankenversicherung. Streng genommen ist zwischen den Begriffen zu unterscheiden. In Deutschland existieren die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung. Die gesetzliche ist als Element des Sozialversicherungssystems verpflichtend. Optional besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dies verspricht bessere Leistungen zu erhalten, wie beispielsweise behandelt im Krankenhaus der Chefarzt die privat versicherten Patienten. Beide Formen übernehmen die Kosten der Versicherten für die Gesundheitsversorgung. Träger der privaten Krankenversicherungen sind Wirtschaftsbetriebe in Form von Versicherungsunternehmen. Die Organisation und Abwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung – als Versicherungsleistung – erfolgt dagegen über Krankenkassen. Die Krankenkasse ist somit die dazugehörige gesetzliche Körperschaft.
Der Gesundheitsmarkt stellt eine Krankenkasse vor zahlreiche Herausforderungen. Diese gilt es vorausschauend zu analysieren, zu bewerten und letztendlich zu bewältigen. Das erfordert das Zusammenspiel zahlreicher Experten. Die Folge ist die Zusammenarbeit unterschiedlichster Berufe. Mitunter arbeiten in einer Krankenkasse Arbeitskräfte mit Ausbildungen in über hundert Berufen. Dazu gehören Mediziner, Juristen, Apotheker, Wirtschaftswissenschaftler, Controller, Informatiker und Vertriebsexperten. Dennoch existieren branchentypische Berufe. Diesbezüglich ist insbesondere der Sozialversicherungsfachangestellte (kurz SoFa) zu nennen. Der staatliche anerkannte Beruf berechtigt dazu, in der gesetzlichen Sozialversicherung tätig zu sein. Die Angestellten gehören dem öffentlichen Dienst an.
Die Lehre ist auf 36 Monate angelegt, unter gewissen Umständen ist sie zu verkürzen. Erfolgreich bewirbt sich, wer mindestens die mittlere Reife mit einem guten Zeugnisschnitt besitzt. Die meisten Auszubildenden beendeten jedoch das Gymnasium erfolgreich mit dem Abitur. Besonders bedeutend bei der Auswahl der Bewerber sind die Noten in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und Wirtschaft. Bei der Ausbildung ist die Wahl einer zu spezialisierenden Fachrichtung vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit Krankenkassen ist insbesondere die Fachrichtung "Allgemeine Krankenversicherung" interessant. Weitere Möglichkeiten sind die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie die knappwirtschaftliche Sozialversicherung. Nach erfolgreicher Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich zu auf konkrete Tätigkeiten zu spezialisieren. Dazu zählt der Kundenberater im Innen- oder Außendienst, der Kundenberater in der Akquise, Sachbearbeiter für Firmen- oder Privatkunden sowie der Krankengeldfallmanager.
In einer Krankenkasse bearbeitet der Sozialversicherungsfachangestellte versicherungsrechtliche Angelegenheiten. Ferner fungiert die Arbeitskraft als Ansprechpartner für die Versicherte. Der Angestellte klärt Versicherungsverhältnisse, berät die Versicherten im Hinblick auf die finanzielle Absicherung im Pflege- oder Krankheitsfall und prüft mögliche Ansprüche. Das idealtypische Profil des Sozialversicherungsfachangestellten beinhaltet ein kundenorientiertes Handeln und Denken. Ferner ist ein aufgeschlossenes, freundliches Wesen gefragt.
Neben den Sozialversicherungsfachangestellten sind weitere Berufe in Bezug auf die Krankenkasse hervorzuheben. Die Krankenkassen sind an einer gesunden Lebensweise ihrer Versicherten interessiert. Aus diesem Grund sind Präventions- und Gesundheitsberater gefragt, welche die Versicherten im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützen. Ein weiterer Beruf ist der/die Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen. Die dazugehörige Lehre ist ebenfalls auf drei Jahre ausgelegt.