Manchmal reicht das Geld trotz Beschäftigung nicht zum Leben. Geringverdiener haben in diesem Fall die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse vom Staat in Anspruch zu nehmen, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Dabei können sie auf verschiedene Leistungen zurückgreifen. Hierzu gehören unter anderem:
Die Zuschüsse dienen insgesamt als Unterstützung, um die allgemeinen Lebenshaltungskosten auf unterschiedliche Arten stemmen zu können. Diese Hilfe wird je nach Personen, Personenstand und Haushaltszusammensetzung individuell kalkuliert und angepasst. Entsprechend ist jede Leistung an verschiedene Bedingungen geknüpft. Da staatliche Zuschüsse oft für einen festen Zeitraum gewährt werden, müssen Geringverdiener in regelmäßigen Abständen ihren Bedarf fristgerecht nachweisen, um weiterhin Leistungen beziehen zu können.
Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, richtet sich nicht nur an Arbeitslose. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt unter dem offiziellen Existenzminimum liegt, können die Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Bedarfsgrenze wird regelmäßig vom Bundestag bestimmt und orientiert sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten. Entsprechend hängt der Wert, ab dem Arbeitnehmer zuschussberechtigt sind, vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Die Differenz zwischen dem festgelegten Mindesteinkommen und dem tatsächlichen Einkommen erhalten Geringverdiener als Transferleistung vom Staat. Darüber hinaus kann je nach Situation auch Mehrbedarf angemeldet werden. Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein formgerechter Antrag mit allen notwendigen Angaben beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Mehr Informationen zur Aufstockung des Lohns durch Hartz IV gibt es hier.
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, können Geringverdiener versuchen, finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine gezielte Bezuschussung der Wohnkosten, als Mietzuschuss bei Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss bei Wohneigentum. Auf diese Weise soll familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich gesichert werden. Damit konkurriert der Wohngeld-Zuschuss mit anderen Sozialleistungen – von Hartz IV, über BAföG bis hin zur Rente – und ist deshalb eher eine Alternative als eine Kombinationsmöglichkeit.
Die Bezugsberechtigung und die Höhe des Wohngeldes werden individuell anhand von Formeln berechnet und hängen von zahlreichen Faktoren wie Einkommen, Haushaltszusammensetzung und Wohnort ab. Wohngeldtabellen können einen groben Überblick über die mögliche Höhe der Zuschüsse bieten. Zudem muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen werden, damit sichergestellt werden kann, dass die staatlichen Zuschüsse tatsächlich für Wohnkosten und nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt genutzt werden. Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Wohnungsamt gestellt und regelmäßig erneuert werden.
Damit jeder Mensch im Krankheitsfall medizinisch versorgt ist, gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung muss in der Regel zumindest zum Teil vom Versicherungsnehmer bezahlt werden und kann so zur finanziellen Belastung werden. Geringverdiener können deshalb einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Dies ist eine besonders interessante Option für Selbstständige, da diese im Rahmen der privaten Krankenversicherung einen vergleichsweise hohen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Wenn diese Belastung dazu führt, dass ein Selbstständiger zu wenig Einkommen erwirtschaftet und Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II hätte, kann stattdessen ein Zuschuss zur Krankenversicherung beim Arbeitsamt beantragt werden. Beim Zahnersatz können Geringverdiener über die Regelung für Härtefälle besondere Zuschüsse erhalten.