Bafög ist eine finanzielle Hilfe für Studenten und Schüler, deren Höhe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz berechnet wird. Dabei spielt nicht nur das eigene Einkommen eine Rolle, sondern eventuell auch das Gehalt des Partners oder der Eltern.
Aufgrund des umfangreichen Berufsausbildungsförderungsgesetzes kann an dieser Stelle nur grob erklärt werden, wie das eigene Gehalt angerechnet wird. Entsprechende Beratungsstellen helfen bei der detaillierten Berechung weiter.
Alleinstehende, die ohne Partner und ohne Kind leben, können innerhalb des Bewilligungszeitraumes (12 Monate) 406 Euro brutto monatlich oder bis maximal 4880 Euro brutto jährlich verdienen, ohne dass dieses Einkommen angerechnet wird. Der monatliche Freibetrag beträgt 255 Euro. Zieht man nun von den 4880 Euro 1000 Euro Werbekostenpauschale und rund 826 Euro Pauschale für Sozialversicherung ab, bleibt ein jährliches Einkommen von zirka 3050 Euro, das einem Monatsgehalt von etwa 254 Euro entspricht. Somit liegt das Einkommen im Rahmen des Freibetrages bei Nebenverdiensten. Stipendien, Ausbildungsbeihilfen und Waisenrenten werden komplett angerechnet, wobei in diesen Fällen auch wieder Freibeträge beachtet werden. Nicht angerechnet werden beispielsweise Kindergeld oder Studienkredite.
Für die Anrechnung des Einkommens von Partner (Lebens- oder Ehepartner) oder Eltern wird das Gehalt des vorletzten Kalenderjahres genommen. Von diesem Einkommen werden Sozialversicherungspauschale, Steuern und Werbungskosten abgezogen und von diesem Ergebnis werden Freibeträge abgerechnet:
Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Gehaltssumme, die über diesem Freibetrag liegt, zur Hälfte als Zusatzfreibetrag angesehen. Zudem bleiben davon fünf Prozent für jedes Geschwisterkind anrechnungsfrei. Das Einkommen, das nach diesen Abzügen und Freibeträgen übrig bleibt, wird angerechnet.
Bafög ist dann unabhängig vom Einkommen der Eltern, wenn der Student oder Schüler bereits ab seiner Volljährigkeit mindestens fünf Jahre seinen Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit verdient hat. Auch wenn der Antragsteller bereits eine dreijährige Ausbildung hat und danach für mindestens drei Jahre seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit verdient hat, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren.
Bei verheirateten Studenten, die Bafög beantragen, liegt der Freibetrag des Partners bei 1070 Euro. Gibt es unterhaltsberechtigte Kinder, kommen pro Kind 485 Euro als anrechnungsfreier Betrag hinzu.
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