Als Monatsgehälter bezeichnet man das Gehalt, das einem monatlich zusteht. Der Angestellte erwirbt in diesem Fall einmal pro Monat oder auch alle vier Wochen einen Anspruch auf seinen vereinbarten Lohn für seine in diesem Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung, den der Arbeitgeber dann möglichst zeitnah überweisen muss.
Auch das Monatsgehalt gibt es als Monats-Bruttogehalt und Monats-Nettogehalt. Pro Monat wird dann also prozentual vom Brutto-Monatsgehalt der Anteil an Steuern und Sozialbeiträgen abgezogen, den man auf das Jahr gesehen insgesamt an das Finanzamt abführen bzw. als monatlichen Beitrag an die Krankenkassen zahlen muss. Daraus ergibt sich das Netto- Monatgehalt. Enthalten sind hier nur Geldleistungen, während Sachleistungen und geldwerte Vorteile nicht als Monatsgehalt zu betrachten sind.
Das Arbeitsentgelt einmal im Monat zu überweisen ist das übliche Verfahren, auf das sich beide Seiten einstellen können. Die meisten Arbeitsverträge bestimmen einen Monat als übliche Phase, während der Leistungen erbracht und für diesen einen Monat quasi als Währungseinheit bezahlt werden müssen. Im Arbeitsvertrag sind auch die monatliche Höhe, das Grundgehalt mit eventuellen Sonderzahlungen und die Modalitäten zur Auszahlung festgehalten. Falls es einen Tarifvertrag gibt, ist das Monatsgehalt an dessen Regelungen anzupassen. Ansonsten ist es bis auf die üblichen Untergrenzen der sittenwidrigen Löhne theoretisch frei aushandelbar. Auch die Zahlungsbedingungen sind darin üblicher Weise festgeschrieben.
Üblich ist die Überweisung des Monatsgehalts in einem vorher bestimmten Zeitraum von rund fünf Tage und zwar entweder zu Beginn, zum Schluss oder genau in der Mitte des Monats. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Monatsgehalt dann immer im Folgemonat für die vorher erbrachte Arbeitsleistung berechnet.
Solch ein relativ kurzer und vor allem regelmäßiger Zahlungsrhythmus des Gehalts in Form des Monatsgehalts hat den Vorteil, dass sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Planungssicherheit haben und es keine Probleme mit den gängigen Kündigungsfristen gibt.
Eine Sonderform des Monatsgehalts ist das so genannte dreizehnte Monatsgehalt, das man als Sonderleistung des Arbeitgebers bekommen kann. Oft ist es als Weihnachtsgeld verbucht und wird im Dezember als zweites November-Gehalt vor dem Weihnachtsfest ausbezahlt. Es wird entweder im Arbeitsvertrag festgeschrieben oder ergibt sich aus betrieblicher Tradition.