Eine Tarifvergütung gibt es in bestimmten Branchen. Hier werden Tarifverträge abgeschlossen, die nicht für einen bestimmten Beruf gelten, sondern für Branchen wie beispielsweise die Metall- oder Chemieindustrie. Nicht jeder Arbeitnehmer hat allerdings automatisch Anspruch auf eine Tarifvergütung.
Allgemein gilt, dass die Tarifvergütung die festgelegte Gehaltsuntergrenze im Tarifvertrag darstellt. Vergleichbar ist dies in etwa mit einem Mindestlohn. In der Regel werden in einem Tarifvertrag und hier in einem Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag, die einzelnen Tätigkeiten und Arbeiten bestimmten Lohngruppen zugeordnet. Das heißt also, dass jeder Arbeitnehmer genau weiß, welche Aufgaben er erfüllen muss, wenn er eine bestimmte Tarifvergütung erhält.
Um diese Tarifvergütung zu bekommen, wird er nach seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten einer bestimmten Gruppe zugeordnet, für die dann jeweils diese Tarifvergütung gilt. Die Vergütung nach Tarif gilt aber immer nur für diejenigen Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass an den entsprechenden branchenüblichen Tarifvertrag gebunden ist. Ist das Unternehmen an keinen Tarifvertrag gebunden, muss auch kein Tarifgehalt gezahlt werden.
Der Tarifvertrag und damit die Vergütung nach Tarif gelten automatisch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angehört, die mit der Gewerkschaft einen entsprechenden Tarifvertrag ausgehandelt haben. Ist dies der Fall, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Tarifvergütung sowie auf die Arbeitsbedingungen, die im jeweiligen Tarifvertrag festgeschrieben wurden. Die Tarifbindung und damit die Tarifvergütung gelten bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages. Danach können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wieder neu über die Tarifverträge und somit auch über die Tarifvergütung verhandeln.
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