TVöD-F - Tarifvertrag für Flughafenpersonal. Wer an einen Flughafen denkt, hat automatisch glückliche Menschen, die auf Reisen gehen oder von Reisen zurück kommen, im Kopf. Flughäfen verbreiten eine angenehme Atmosphäre. Es gibt kaum Besucher, die nicht von dieser besonderen Stimmung, die von einem Flughafen ausgeht, berichten. Doch ein Flughafen ist nicht nur ein besonderer Platz, von dem die Menschen aus in den Urlaub starten. Ein Flughafen ist für sehr viele Menschen auch ein Arbeitsplatz, der eine wichtige Einrichtung der Infrastruktur darstellt und das nicht nur im Flugbetrieb.
Die Arbeitsbedingungen werden auch bei den Flughäfen nicht besser. Die meisten Flughäfen in Deutschland unterliegen einer harten Konkurrenz. Es drängen immer mehr Drittanbieter, besonders im Bereich Bodenverkehrsdienste, auf den Markt. Begünstigt wurde diese Situation durch die europäischen Vorgaben. Aber nicht nur der steigende Wettbewerb macht den Flughafenbetreibern zu schaffen. In den letzten Jahren sind die Passagierzahlen und das Frachtaufkommen stark gesunken.
Mit der Einführung des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst haben auch die Flughäfen einen eigenen Spartentarifvertrag den TVöD-F erhalten. Flughäfen bilden somit eine eigene Sparte im Tarifrecht, das spezifische Merkmale und Anforderungen hat. Für alle Beschäftigten der Verkehrsflughäfen gilt der „Besondere Teil Flughäfen“. Dieser Teil ist unmittelbar mit dem allgemeinen TVöD verbunden. Beide zusammen bilden für die Sparte Flughafen den Tarifvertrag. Von besonderen Vereinbarungen betroffen sind beispielsweise der Rampendienst und der Feuerwehr- und Sanitätsdienst. Bei Mitarbeitern, die in Wechselschichten arbeiten, können durch landesbezirkliche Tarifverträge bestimmte Abweichungen vom allgemeinen Teil des TVöD vereinbart werden.
Besonders für Mitarbeiter, die im öffentlichen Dienst arbeiten, lohnt es sich eine eigene Ausgabe des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu Hause zu haben. Es gibt natürlich auch für alle Spartentarifverträge wie den TVöD-F eine eigene Ausgabe. Eine Anschaffung lohnt sich auf jeden Fall. So können alle wichtigen Details direkt, schnell und einfach nachgelesen werden und auftretende Fragen gezielt gelöst werden. Einen TVöD-Gehaltsrechner finden Sie auf oeffentlicher-dienst.info .
Hier finden Sie weitere Infos zum TVöD Rechner
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