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TVöD-S

TVöD-S- Zahlungen, Entgelte, Zuschläge. Hinter TVöD-S verbirgt sich der Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich Sparkasse. Er beinhaltet unter anderem das Thema Eingruppierung und Entgelttabellen. Hierzu ist zu sagen, dass sich die Höhe eines Entgeltes nach der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe, in der der Arbeitnehmer eingruppiert ist, richtet.



Die Entgeltgruppen

Es bestehen beim TVöD-S 15 Entgeltgruppen. Die Entgeltgruppe 1 beinhaltet 5 Stufen. Bei Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis wird ein Arbeitnehmer in die Stufe 2 eingruppiert; Stufe 1 ist nicht belegt. Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten je Gruppe sechs Stufen. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden in die Stufe 1 eingruppiert. Mit einer einjährigen Berufserfahrung wird der Beschäftigte in Stufe 2 eingeordnet. Ein Arbeitnehmer, der 3 Jahre Erfahrungen gesammelt hat, wird in Stufe 3 versetzt. Bei überdurchschnittlicher Leistung ist es dem Beschäftigten möglich, die Stufen bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 zu verkürzen. Es kann aber auch das Gegenteil eintreten, also wenn unterdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, kann es zu einer Verlängerung der Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 kommen.

TVöD-S und Sonderzahlungen

Die Sparkassensonderzahlung, auch SSZ genannt, gilt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird demjenigen ausgezahlt, der am 01. Dezember des jeweiligen Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht. Dies geschieht mit der Novemberauszahlung. Die SSZ besteht aus einem garantierten und einem variablen Teil. Der garantierte Teil steht jedem Beschäftigten zu, der variable nur dem, der fleißiger und erfolgreicher war. Kürzungen werden vorgenommen, wenn kein Anspruch auf Zahlung besteht oder Krankenzahlung, Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub vorliegen. Grundwehr- oder Zivildienstler haben ebenso Anspruch auf die SSZ, wie auch Arbeitnehmer im Mutterschutz oder solche die Elternzeit in Anspruch nehmen. Beschäftigte, die aufgrund der Höhe des zustehenden Krankengeldes keinen Krankengeldzuschuss erhalten, gehören auch zu der Anspruchsgruppe. Zusätzliche Zuschläge, die im Rahmen des TVöD-S ausgezahlt werden können, sind Erschwerniszuschläge, Entgelt im Krankheitsfall und besondere Zahlungen.

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