In der Regel dürfte mit dieser Frage gemeint sein, warum das Gehalt zum 15. des Folgemonats ausgezahlt wird. Zwar existieren bestimmte Angestellte im Öffentlichen Dienst, die ihr Gehalt tatsächlich noch zum 15. des laufenden Monats bekommen, aber seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren stellen auch hier immer mehr Arbeitgeber auf die nun zulässige Gehaltsauszahlung am Ende des Monats um. Für Arbeitnehmer besitzt die Gehaltsauszahlung zum 15. des Folgemonats nur Nachteile: Sie verfügen erst relativ spät über das Entgelt für ihre Arbeitsleistung, während laufende Kosten, wie zum Beispiel die Miete und Nebenkosten, aber auch verschiedene Versicherungen bereits zu Beginn des Monats überwiesen werden müssen. Als Folge rutschen alle Arbeitnehmer, deren Gehaltszahlung auf diese Weise geregelt ist, und die über keine ausreichenden finanziellen Reserven auf dem Girokonto verfügen, zu Beginn jeden Monats in die roten Zahlen.
Die Konsequenz dieser Unterdeckung sind Zinsbelastungen, die von der Bank für die Inanspruchnahme des Kontokorrents in Rechnung gestellt werden. Diese summieren sich schnell auf beachtliche Beträge, weil die Dispozinsen in der Regel sehr hoch sind. Der Arbeitnehmer kann sich jedoch gegen diese Praxis in der Regel nicht wehren, denn der Termin der Gehaltsauszahlung ist entweder im anzuwendenden Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt und damit verbindlich. Um ärgerliche Zinszahlungen zu vermeiden, bleibt ihm nur, Geld anzusparen und auf dem Konto vorzuhalten, so dass er am Monatsanfang nicht mehr darauf angewiesen ist, den Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen.
Der Arbeitgeber profitiert regelmäßig davon, wenn die Gehälter erst zum 15. des Folgemonats zu überweisen sind. Auf diese Weise kann er mit dem Geld, von dem er die Gehälter bezahlen muss, länger arbeiten und muss eine Fremdfinanzierung nur in geringerem Umfang in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer auch hellhörig werden, wenn ihr Arbeitgeber um eine Verschiebung des Gehaltszahlungstermins auf einen späteren Zeitpunkt bietet. Abgesehen davon, dass eine spätere Auszahlung ihres Verdienstes niemals in ihrem Interesse liegt, kann dieses Vorhaben auch auf zunehmende Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitnehmers hindeuten.
Unterstützt wird dieser Eindruck noch von der Tatsache, dass die Gehaltszahlungen zum üblichen Termin nicht auf dem Konto sind und immer neue Ausflüchte zur Begründung dieses Umstandes vom Arbeitgeber vorgebracht werden. Sollte sich die Situation dann weiter verschärfen, ist es Zeit, über einen Wechsel des Arbeitgebers nachzudenken, bevor er womöglich in Insolvenz fällt. Zwar bekommen Angestellte bis zu drei Monaten rückwirkend Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung, doch eine gesicherte Zukunft gewährleistet eine derartige Arbeitsstelle dann nicht mehr.
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