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Welche Gehaltsstufe bin ich?

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst kann man sich diese Frage ohne viel Mühe und Anstrengung leicht selbst beantworten. In den einschlägigen Tabellen kann man schnell nachschlagen, auf welcher Gehaltsstufe man sich befindet. Hier erkennt man auch, welche weiteren Gehaltsstufen erreichbar sind und mit welchen Bezügen sie vergütet werden. Ähnlich ist es bei Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Auch sie können sich schnell und einfach darüber informieren, welcher Gehaltsstufe sie angehören.



Gehaltsstufen ohne Tarifvertrag:

Sehr viel schwieriger wird die Sache, wenn man in der freien Wirtschaft in einem Unternehmen arbeitet, das an keinen Tarifvertrag gebunden ist. In größeren Betrieben gibt es auch Einstufungen in verschiedene Gehaltsstufen, die von der Personalabteilung vorgenommen werden. Nur leider werden die Mitarbeiter in den seltensten Fällen offen darüber informiert, wie sich dieses System im Einzelnen genau gestaltet und welcher Tarifgruppe sie angehören. Natürlich kann man sich mit Kollegen austauschen, um Näheres über die eigene Einstufung ins Gehaltsgefüge des Unternehmens zu erfahren. Doch wer dies plant, sollte mit äußerster Vorsicht vorgehen. In der Regel unterliegen die Gehälter der Verschwiegenheitspflicht.

Es ist verboten, sich mit anderen über das eigene Gehalt auszutauschen. Auch wenn es nicht gleich zu einer Abmahnung oder einem Rausschmiss kommen muss, falls die Geschäftsleitung von einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht erfährt, wirft es doch ein schlechtes Licht auf den Betroffenen und erhöht nicht gerade dessen Chancen auf Beförderung und Gehaltssteigerungen. Wesentlich klüger ist es vor diesem Hintergrund im nächsten Mitarbeitergespräch den Vorgesetzten einfach zu fragen, auf welcher Gehaltsstuf man sich eigentlich einordnen darf.

Auch wenn hier vielleicht nicht allzu viele Zahlen genannt werden, kann man doch aus den Antworten in ungefähr die eigene Positionierung erfahren. Dies lässt dann auch Rückschlüsse darauf zu, ob man in den nächsten Jahren die Aussicht hat, eine höhere Stellung und damit auch eine deutliche Gehaltsverbesserung zu erreichen. Wenn dies nicht der Fall ist und diesbezüglich über mehrere Jahre sogar eine Stagnation eintritt, sollte man überdenken, ob nicht ein Wechsel des Arbeitgebers angezeigt wäre, um die eigene Situation auf lange Sicht zu verbessern. Fortbildung stellt ein bewährtes Mittel dar, um höhere Gehaltsstufen zu erreichen. Sie versetzt Angestellte in die Lage, Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen, die ein höheres Fachwissen oder aber auch geschulte Soft Skills erfordern, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit. Damit der Aufstieg durch Weiterbildung auch tatsächlich gelingt, sollte man zuvor mit dem Chef über diese Pläne reden und die Fortbildungsmaßnahmen im Einzelnen genau mit ihm abstimmen.

Weiterführende Infos zum Thema:

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