Nach dem kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Studium ist es möglich, sich zum Geschäftsleiter beziehungsweise zur Geschäftsleiterin hochzuarbeiten. Meist folgt nach dem Studium oder der Ausbildung mit entsprechender Weiterbildung der direkte Berufseinstieg in dem Bereich Verkauf und Vertrieb. Hat man genügend Berufserfahrung und sich positiv hervorgetan, kann man zu der leitenden Funktion aufsteigen.
Das bedeutet konkret, dass man in dieser Funktion in Zweigstellen und Filialen von Geschäftsstellen des Einzel- oder Großhandels tätig ist. Darunter kann spezialisierter Fachhandel wie beispielsweise die Drogerie oder ein Lebensmittelmarkt fallen, aber zum Beispiel auch Tankstellen und ähnliche Betriebe.
Die Hauptaufgabe eines Geschäftsleiters beziehungsweise einer Geschäftsleiterin besteht darin, die Filiale oder Zweigstelle vor Ort zu leiten und zu führen. Das heißt, dass man mitunter die größte Verantwortung trägt. Man muss zum einen im Sinne der Unternehmensleitung tätig sein, zum anderen jedoch Eigeninitiative zeigen. Das heißt, dass man zwar nach Vorgaben arbeitet, jedoch ebenso eigene Strategien entwickelt, die den Umsatz der Niederlassung steigern sollen.
Solche Strategien können das Personalwesen, die Arbeitsprozesse, die Sortimentauswahl, das Marketing und den direkten Vertrieb betreffen. Als Geschäftsleiter beziehungsweise Geschäftsleiterin muss man also stets die Situation des Marktes beobachten, dem Wandel entsprechende Maßnahmen einleiten und mögliche Marktlücken ermitteln. Außerdem muss man die Kundenzufriedenheit zum Ziel haben. Das heißt, dass man beispielsweise durch Ergebnisse von Umfragen und Marktforschungen Rückschlüsse auf Muster und Verhalten von Verbraucher ziehen und entsprechend handeln kann.
Außerdem plant und organisiert man Werbemaßnahmen. Zu den Aufgaben eines Geschäftsleiter beziehungsweise einer Geschäftsleiterin kommen außerdem die verwaltungstechnischen Tätigkeiten. Diese bestehen zum einen aus der Personalführung, zum anderen aus der Instandhaltung der Räumlichkeiten. Man muss also beispielsweise Löhne abrechnen, Arbeitszeiten und Urlaubszeiten einteilen, die Buchführung machen, die Abrechnungen erstellen sowie für die Ordnung und Sauberkeit des Geschäftes sorgen. Dazu können eventuelle Reparaturen und Baumaßnahmen gehören, aber auch eventuelle Umbauten und die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.