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Wenn das Gehalt nicht gezahlt wird

Jeder Angestellte, der seine Arbeitsleistung erbracht hat, besitzt einen Anspruch auf die ordnungsgemäße Auszahlung seines Gehalts entsprechend den Vorschriften im geltenden Tarifvertrag beziehungsweise im Arbeitsvertrag. Dieser Anspruch entsteht mit der Erbringung der Arbeitsleistung jeden Monat, der Auszahlungszeitpunkt für das Gehalt ist meist individuell geregelt, im spätesten Fall ist das Gehalt in der Mitte des Folgemonats fällig. Doch leider ist es nicht für alle Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit, das Gehalt umgehend ohne Verzögerung zu überweisen. In manchen Branchen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, kommt es besonders häufig zu einem Verschleppen der Gehaltszahlungen. Aus diesem Grund sollte jeder Angestellte regelmäßig seine Kontoauszüge prüfen, ob das Gehalt tatsächlich auch eingegangen ist.

 

 

Dabei geht es nicht nur um das Grundgehalt, sondern gegebenenfalls auch um zu vergütende Überstunden, Schichtzuschläge und Ähnliches. Wenn nicht, sollte man keine Zeit verlieren, sondern sofort reagieren, denn es gilt, bestimmte Fristen unbedingt einzuhalten, um den Anspruch auf Gehaltszahlung geltend zu machen. Wer hier um des lieben Frieden willen still hält und sich nicht um eine Eintreibung seiner berechtigten Forderungen bemüht, ist am Ende oft der Dumme, der leer ausgeht. Zunächst sollte man beim Chef vorsprechen und auf den Nichteingang des Gehalts hinweisen und dabei darum bitten, die Gehaltszahlung sofort zu veranlassen. Passiert dann immer noch nichts, sollte man den Gang zum Arbeitsgericht nicht scheuen. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen sind enge Fristen festgelegt, innerhalb derer die Ansprüche für ausstehenden Lohn geltend zu machen sind, ansonsten verfallen sie. Um dies zu verhindern, ist also eine gewisse Eile geboten.

 

 

Der Gang zum Arbeitsgericht:

Zwar besteht keine anwaltliche Vertretungspflicht vor dem Arbeitsgericht, wenn die Zahlung von ausstehenden Gehältern eingeklagt werden soll, dennoch ist sie dringend anzuraten. Denn die Gegenseite beauftragt in aller Regel einen Fachanwalt, dem man als einfacher Verbraucher juristisch nicht das Wasser reichen kann. Wer die hohen Kosten scheut, weil er über nur geringe finanzielle Mittel verfügt, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Oftmals reicht es auch schon, wenn der beauftragte Anwalt ein Mahnschreiben an den Arbeitgeber schickt, so dass dieser damit rechnen muss, verklagt zu werden. Schwieriger ist die Situation, wenn der Arbeitgeber von einer Insolvenz betroffen ist.

Dann muss der Angestellte Insolvenzgeld beantragen. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit längstens für einen Zeitraum von drei Monaten in Form eines pauschalierten Nettolohns gewährt. Besonders gefährlich ist die Situation für Angestellte, die über Guthaben auf Zeitarbeitskonten verfügen. Sie sollten Wert darauf legen, dass diese regelmäßig ausgezahlt werden, damit es nicht zu einem Verfall ihrer Ansprüche kommen kann.

Weiterführende Infos zum Thema:

Arbeitgeber zahlt letztes Gehalt nach eigener Kündigung nicht

Gehaltszahlung – Wann muss sie auf dem Konto sein?

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