Von der Vertragsverhandlung bis vor Gericht: Wer juristische Expertise oder sogar Rechtsbeistand benötigt, braucht einen Anwalt oder eine Anwältin. Sie verteten und verteidigen die Interessen ihrer Mandanten und achten auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Abmachungen.
Als Anwalt bzw. Anwältin betreut man Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten und berät sie über ihre Rechte und Pflichten. Außerdem hat man deren Forderungen und Wünsche zu prüfen und festzustellen, ob diese rechtlich begründet und somit vor Gericht oder gegenüber anderen durchzusetzen sind. Auf diese Weise kann man als Anwalt oder Anwältin Personen oder Unternehmen davor bewahren, aufgrund mangelnder Kenntnisse der eigenen Rechte einen Nachteil zu erleiden. Vor Gericht vertritt man die Interessen der Mandanten und verteidigt diese. Aber auch außerhalb eines Gerichtes muss ein Rechtsanwalt seine Mandanten bei Verhandlungen mit Behörden und anderen Prozessgegnern vertreten. So bemüht man sich z. B. bei einer Mediation, dass beide Parteien außergerichtlich zu einer Einigung kommen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld eines Anwaltes oder einer Anwältin stellt die Vertragsgestaltung dar. Formulierungen und Paragrafen werden so gestaltet, dass sie juristisch eindeutig sind, sodass im Nachhinein keine Zweifel entstehen können.
Wer als Anwalt zugelassen ist, kann eine eigene Anwaltskanzlei eröffnen oder in einer bereits bestehenden Kanzlei als Rechtsanwalt arbeiten. Buchprüfungs- und Wirtschaftsgesellschaften sind weitere mögliche Arbeitgeber. Zudem besteht die Möglichkeit in Unternehmen aller Wirtschaftszweige tätig zu sein, sei es nun in Handels- und Industrieunternehmen oder bei Organisationen und Verbänden. Darüber hinaus kann man bei Anwaltsakademien oder freiberuflich arbeiten
Wer den Beruf als Anwalt bzw. Anwältin ergreifen möchte, benötigt zunächst ein Studium der Rechtswissenschaften, das mit dem ersten juristischen Staatsexamen, manchmal auch Staatsprüfung genannt, abgeschlossen wird. Anschließend folgt der Vorbereitungsdienst als Referendar bzw. Referendarin, der ebenfalls mit einer Staatsprüfung, dem zweiten Staatsexamen, abgeschlossen wird. Erst dann kann eine Zulassung bei der Anwaltskammer beantragt werden.