Jobs im Ausland werden aus mehreren Beweggründen gesucht. Häufig steht hinter einer Jobsuche im Ausland gleichzeitig ein Umzug dahinter – aber gerade hierbei ist die Jobsuche nur ein Punkt auf einer langen Liste. Denn ein Umzug in ein anderes Land bringt eine ganz Menge Erledigungen mit sich.
Entscheidend bei der Suche nach Jobs im Ausland ist ebenso das Land in dem ein Arbeitsplatz gesucht wird. Innerhalb der EU gilt das europäische Recht der Freizügigkeit – d.h. jeder EU-Bürger darf innerhalb der Grenzen der europäischen Union (also die Staaten, die dort angehören) sich frei dort aufhalten, wohnen und arbeiten. Gewisse Meldebedingungen sind zwar nötig, unterscheiden sich indes kaum von denen die bei einem inländischen Ortswechsel verlangt werden.
Werden hingegen Jobs in der Schweiz gesucht, dann sehen die Bestimmungen etwas anders aus, wenn auch die Schweiz seit 1991sich an die europäische Gesetzgebung der Freizügigkeit hält. Dennoch wird zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung, die für ein Jahr gilt und jährlich erneuert werden muss, gebraucht sowie mitunter ein Gesundheitsattest. Die Arbeitsstunden pro Woche liegen in der Regel bei vierzig Stunden, dafür wird oftmals ein Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr gewährt.
Komplizierter ist das Arbeiten in den USA – denn zunächst einmal wird ein Visum für eine Einreise benötigt. Mit einem normalen Urlaubsvisum kann allerdings keine Beschäftigung in den USA aufgenommen werden. Es gibt zwei Arten – zum einen ein Visum für Studienabgänger und zum anderen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für bsp. für Angestellte in der Landwirtschaft, Hilfskräfte etc., die allerdings nur befristet sind. Die berühmte Green-Card – eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ohne Frist – ist allerdings nicht so einfach zu haben. Jährlich werden 50.000 Stück verlost. An der Verlosung teilnehmen kann aber nicht jeder – mindestens 12 Jahre Schulbildung sowie eine bestimmte Berufserfahrung werden vorausgesetzt.
Werden also Jobs im Ausland gesucht, ist es sinnvoll, sich gleichzeitig auch über die Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen des Landes zu informieren. Ein Sprachkurs bereits vorab, kann die sprachlichen Barrieren überwinden und zusätzlich berufliche Qualifikation schaffen.