Die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) ist sozusagen die Rente, die dem Betroffenen nach einem Ereignis bezahlt wird, welche eine Rückkehr in die Berufswelt unmöglich macht. Dies kann nach einem Unfall oder einer Gewalttat sein. Alle Geschehnisse, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, werden durch die EU Rente abgesichert. Die EU Rente soll sozusagen einen Einkommensersatz darstellen, die dem Betroffenen ermöglicht ein unabhängiges Leben zu führen.
Die Berechtigung eine EU Rente zu erhalten, hat jeder der außerstande ist, einer Tätigkeit länger als drei Stunden nachzugehen. Um die EU Rente im vollen Umfang zu erhalten, ist Voraussetzung, dass zumindest eine dreijährige Berufstätigkeit mit Versicherungspflicht nachgegangen wurde. Die Höhe der Rente richtet sich nach den Versicherungsjahren und dem bisherigen Arbeitslohn. War der Beantragende von Geburt an mit einer Behinderung belastet und konnte innerhalb von fünf Jahren nicht mindestens 36 Monate in die Versicherung einbezahlen, so besteht der Anspruch erst, wenn mindestens 20 Jahre in die Versicherung einbezahlt worden ist.
Bis 2001 sprach man von einer Berufsunfähigkeitsrente, dann wurde das Wort durch die Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente ersetzt. Ist man aus gesundheitlichen Gründen fähig, bis zu sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat man Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Diese fängt das fehlende Gehalt auf, den der Teilzeitjob mit sich bringt.
Die EU Rente gibt es nur auf Zeit. Genauer gesagt drei Jahre. Anschließend wird nochmals überprüft, ob sich der Zustand des Empfängers geändert hat. Je nach dem Ergebnis dieser Überprüfung kann es sein, dass die Rente entweder auf unbefristet gewährt wird, oder sie wird von erwerbsunfähig auf erwerbsmindernd umgewandelt. Der EU Rentenempfänger muss seinem Rentenzahler unbedingt mitteilen, wenn er einer Nebenbeschäftigung oder einer selbstständigen Arbeit nachgeht. Geschieht dieses nicht, kann die Rente entzogen oder nachträglich zurückgefordert werden. Mann darf nicht mehr als 350€ monatlich dazuverdienen. Mann kann in etwa davon ausgehen, dass die EU Rente ca. 35 Prozent geringer ausfällt, als der bisherige Verdienst in einem festen Arbeitsverhältnis.