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Schwerbehindert Rente

Wer schwerbehindert ist, kann früher in Rente gehen, allerdings ändern sich die Bestimmungen dafür schrittweise und das mögliche Renteneintrittsalter bewegt sich nach oben. Während Schwerbehinderte zu früheren Zeiten ganz ohne Abzüge bereits mit 60 Jahren in die gesetzliche Rente eintreten konnten, wird diese Altersgrenze allmählich erst auf 63 Jahre, später sogar auf 65 Jahre angehoben werden.


Auch wer schwerbehindert ist, muss dann bei früherem Eintritt in die Rente mit Einbußen rechnen. Für jeden Monat, den der Schwerbehinderte vor Erreichen der Altersgrenze Rente in Anspruch nimmt, muss er eine Kürzung von jeweils 0,3 Prozent hinnehmen. Die Rentenkürzung gilt dauerhaft und fällt auch mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg. Eine etwaige Hinterbliebenenrente wird aufgrund dessen ebenfalls niedriger ausfallen. Wer also schwerbehindert ist und früher in Rente gehen möchte, sollte gegebenenfalls eine zusätzliche private Absicherung in Betracht ziehen.

Wenn man schwerbehindert ist und eine frühere Rente ohne Abschlag beantragen möchte, muss man zum einen mit mindestens 50 Prozent Behinderung anerkannt sein, des weiteren gilt eine minimale Wartezeit von 35 Jahren, das heißt, der Antragsteller muss mindestens eine so lange Zeit versichert gewesen sein, das ist die sogenannte Mindestversicherungszeit. Ansonsten können Schwerbehinderte selbstverständlich wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in Frührente gehen, genau so wie andere Versicherte auch.

Die aktuell geltenden Regelungen und das Inkrafttreten der Änderungen für bestimmte Personenkreise richten sich nach Geburtsjahren und dem Zeitpunkt der Feststellung des Behinderungsgrades. Jeder Einzelne sollte sich also genau informieren, welche Bedingungen für ihn individuell gelten, wenn er schwerbehindert ist und Rente beantragen möchte. Die Beratungsstellen der gesetzlichen Versicherungsträger geben kostenfrei Auskunft, wenn man sich persönlich beraten lassen will. Im Internet findet man ebenfalls wertvolle Informationen und man hat die Möglichkeit, die Höhe seiner zu erwartenden Rente nach Eingabe der relevanten Daten zu berechnen. Mit dem Ergebnis kann man sich dann zusätzlich über geeignete private Absicherungen erkundigen.

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