Die Kirchensteuer ist ein Beitrag, der von Religionsgemeinschaften, die vom Staat das Recht der öffentlichen Körperschaft erhalten haben, an die Mitglieder erhoben wird. Sie ist eine Annexsteuer – d.h. sie wird an die Einkommensteuer angehangen und dient besonders dazu die kirchlichen Aktivitäten zu finanzieren.
Für den Steuerzahler bedeutet das, dass er einen bestimmten Prozentsatz des eigenen Einkommens als Kirchensteuer entrichtet muss, Die Kirchensteuer wird aber nicht von den Religionsgemeinschaften selbst erhoben, sondern von der Finanzbehörde, die mit der katholischen, evangelischen und kleineren Gemeinschaften einen Vertrag abgeschlossen haben und damit dem Finanzamt die Befugnis gegeben haben, die Kirchensteuer zu verwalten. Dafür darf der Staat von der Kirchensteuer zwei bis vier Prozent einbehalten. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der Kirchensteuer im Jahr 2004für die katholische Kirche auf rund 4,1 Milliarden Euro und für die evangelische Kirche auf 3,6 Milliarden Euro.
Die Erhebung der Kirchensteuer ist zwar auf Bundesebene gesetzlich verankert, dennoch bestimmen die einzelnen Bundesländer in Deutschland die Höhe der Kirchensteuer autonom. In Bayern und Baden-Württemberg werden acht Prozent des jährlichen Einkommens erhoben, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent.
Mit dem Kirchenaustritt der jeweiligen Religionsgemeinschaft wird gleichzeitig die Kirchensteuer erlassen. Beantragen können Steuerzahler dies entweder auf einem Standesamt oder Amtsgericht. Mitzubringende Papiere sind in der Regel lediglich ein gültiger Personalausweis. Für den Kirchenaustritt werden allerdings Gebühren verlangt, die zwischen 10,00 Euro und 60,00 Euro liegen. In Berlin beispielsweise ist das Beantragen des Kirchenaustritts sogar kostenlos. Mit diesem Schritt muss dann keine Kirchensteuer mehr bezahlt werden und wird von der jeweiligen Behörde in der Lohnsteuerkarte vermerkt.