Der Volksmund versteht unter einer Behörde zunächst sämtliche Ämter, auf denen Personen ihre Anliegen zur Erfüllung bringen. Bekannte Beispiele sind das Finanzamt, das Arbeitsamt oder das Standesamt. Juristisch geht der Behördenbegriff deutlich weiter. Unter einer Behörde sind alle staatlichen Einrichtungen zu verstehen, welche die praktischen Aufgaben des Staates ausführen. In diesem Sinne sind Behörden Verwaltungsorgane des Staates. Ihr Handeln geschieht als Organ einer jeweiligen Körperschaft. Vielfältige Rechtsgebiete verleihen Behörden ihre Macht. Sowohl landes- als auch bundesgesetzliche Regelungen finden praktische Anwendung. Behörden agieren als Exekutive des Staates.
Grundsätzlich teilen sich die Behörden in mehrere Zuständigkeitsbereiche. Zum einen handeln Bundesbehörden. Diese teilen sich wiederum in mehrere Abstufungen. Oberste Bundesbehörden sind beispielsweise das Bundespräsidialamt und der Bundesrechnungshof. Dazu zählen weiterhin das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien. Diese unterscheiden sich nach den Fachgebieten. Beispiele sind die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft oder für Gesundheit. Obere Bundesbehörden liegen in Form des Bundespolizeipräsidiums oder des Bundeskriminalamtes vor. Bundesmittel- und Bundesunterbehörden sind die Hauptzollämter und die Wasserschifffahrtsämter. Alle Aufzählungen der Behörden geben nur Beispiele wieder und umfassen noch mehr Behörden.
Die Landesbehörden befinden sich in den jeweiligen Ländern und verfügen über andere Tätigkeits-Bereiche. Den obersten Landesbehörden obliegt die Aufsicht über untergeordnete Behörden. Zahlreiche Reformen in den Ländern sorgen für unterschiedliche Tätigkeitskreise und Bezeichnungen der Behörden. Polizeipräsidien, Kriminalämter und Landräte stehen entweder unter den oberen Landesbehörden oder befinden sich auf einer Stufe. Zu unterscheiden sind die genannten Behördenformen von den Verwaltungsbehörden. Sie prägen die kommunale Selbstverwaltung. Gemeinden, Länder und Städte agieren in unterschiedlicher Form miteinander. Weiterhin stehen auf dieser Stufe Standesämter, Bauämter und Betreuungsämter. Sie befinden sich nicht notwendigerweise in jedem Kreis oder jeder Stadt.
Aufgrund der vielfältigen Tätigkeiten der Behörden erfolgen unterschiedliche Handlungsformen. Regelmäßig erlassen sie Verwaltungsakte. Hierbei handelt es sich um Verfügungen, die einer oder mehreren Personen eine begünstigende oder benachteiligende Rechtsfolge zuordnen. Beispiele sind Konzessionen für Gastronomie-Betriebe oder das Versagen einer solchen. Die Polizei als Behörde erlässt Verfügungen gegenüber Bürgern. Sie unterbietet den Umgang mit Waffen in bestimmten Bereichen oder löst eine Versammlung auf.
Das Finanzamt ordnet an, dass ein Steuerzahler nachzahlt oder einen Betrag zurückerhält. Eine weitere Handlungsform ist der Erlass. Dieser ergeht gegenüber untergeordneten Behörden. Praktische Anwendung finden Erlasse gegenüber Schulen. Weiterhin unterstehen die Behörden einer Berichtspflicht. In diesem Rahmen erstatten sie Bericht gegenüber übergeordneten Behörden bezüglich relevanter Vorgänge. Klassische Verwaltungsakte unterscheiden sich gegenüber diesen durch die unmittelbare Außenwirkung. Andere Handlungsformen, wie der innerbehördliche Brief entfalten gegenüber Mitarbeitern Wirkung.
Junge Bürger interessieren sich für Ausbildungen und Studiengänge in den Behörden. Diese unterscheiden sich von Land zu Land. In den Abschlüssen liegen überwiegend international anerkannte, wie der Bachelor vor. Die klassische Ausbildung in einer Behörde verläuft dual über einen Zeitraum von drei Jahren. Berufe dieser Natur liegen in Form von Verwaltungsfachangestellten vor. Weiterhin spezialisieren sich Berufsanfänger als Sozialversicherungs-Fachangestellte. Der weitere Weg erfolgt auf der Beamtenlaufbahn. Diese verläuft auf der einfachen bis zur höheren Stufe. Dazwischen existieren weitere Abstufungen. Sie unterscheiden sich durch den angestrebten Abschluss und die Voraussetzungen des Kandidaten.
Anfänger auf der Beamtenschiene begeben sich in den sogenannten Vorbereitungsdienst. Dabei entscheiden sie sich für den technischen oder nichttechnischen Dienst. Den theoretischen Teil der Ausbildungen und Studiengänge verbringen die Anwärter an Verwaltungsschulen oder Hochschulen für Verwaltung. Der praktische Teil entfällt auf die einzelnen Behörden. Die Landesbehörden setzen unterschiedliche Schulabschlüsse voraus.
Angestellte und Beamte arbeiten für Behörden. Ihre berufliche Herkunft unterscheidet sich stark. Sowohl Buchhalter als auch Kundendienstmitarbeiter finden Platz. Dementsprechend liegen unterschiedliche Gehaltsstufen vor. Das Gehalt der Beamten heißt Besoldung. Beamte im Ruhestand erhalten Versorgung. Maßgeblich für die Besoldung sind Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Diese unterscheiden sich darin, ob die Betroffenen im öffentlichen Dienst beim Bund oder beim Land arbeiten. Zusätzlich erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes Zulagen. Es handelt sich um Urlaubsgeld und Amtszulagen. Deren konkrete Gestalt richtet sich nach dem Land und der Tätigkeit. Von hoher Relevanz sind der Grad der Verantwortung sowie die Dauer der Zugehörigkeit.
Der minimale Betrag liegt bei 1.800 Euro monatlich. Mitarbeiter in Bundesbehörden oder juristisches Personal kommt teilweise auf bis zu 7.000 Euro. An dieser Stelle bleiben Zulagen für die Familie oder Pensionsrücklagen außen vor. Behörden bieten für eine Vielzahl Arbeitnehmer attraktive Arbeitsplätze. Weiterhin gelten diese Arbeitsplätze als sicher und zukunftsfähig. Beamte genießen gegenüber anderen Angestellten finanzielle Vorteile. Für Berufsanfänger lohnen sich die dualen Studiengänge und Ausbildungen, da sie viele Studiengebiete verbinden. Beispiele stellen die Betriebswirtschaft sowie Kommunalrecht und Personalführung dar.