Oftmals ist das Auswahlverfahren um ein Stipendium zu erhalten mit viel Eigeninitiative verbunden – manchmal besteht allerdings nicht einmal die Möglichkeit sich für ein Stipendium zu bewerben, weil die Chance der Förderung nur dann geht, wenn beispielsweise Dozenten Studenten im Gremium der Stiftung vorschlagen. Grundsätzlich steht nicht jedem ein Stipendium zur Wahl, nur wenn eine bestimmte Begabung vorhanden ist oder herausragende Leistungen erbracht wurden.
In Deutschland gibt es etliche Anlaufstellen für die Möglichkeit eines Stipendiums – angefangen von freien und kleinen Stiftungen bis hin zu staatlichen Förderungen. Die parteinahen oder kirchlichen Stiftungen verlangen neben dem Nachweis der Begabung, auch eine Bescheinigung, dass sie kirchen- oder parteinah sind. Auch der deutsche Staat verfügt über unterschiedliche Formen der Begabtenförderung. Als Beispiel wäre das Aufstiegsstipendium, das dann gewährt wird, wenn sich Menschen in ihrer Ausbildung oder Tätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben und nun studieren möchten. Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, sollte sich zunächst eine Liste der Stiftungen besorgen – die im Internet zu finden sind.
Denn oftmals ist es so, dass Stiftungen nur in bestimmten Bereichen fördern und die Auswahlkriterien häufig sehr unterschiedlich ausfallen. Allerdings liegt grundsätzlich der monatlich ausgezahlte Stipendienbetrag in Höhe des bewilligten Bafög, muss im Gegensatz zum Bafög jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Dass es Begabtenförderungen in Deutschland gibt, ist keine Entstehung mit der Reformierung des Hochschulgesetzes im 20. Jahrhundert. Der Begriff Stipendium taucht bereits im 16. Jahrhundert auf. Schon damals wurden besonders hochbegabte Studenten finanziell unterstützt, was sich bis heute fortgesetzt hat.