Ein Uni-Dozent, oft auch Hochschullehrer genannt, unterrichtet Studenten an Universitäten, als Fachhochschuldozent entsprechend auch an Fachhochschulen. Die Berufsbezeichnung ist nicht klar geregelt, denn Lehranstalten beschäftigen verschiedene Arten von Dozenten wie Professoren, Privatdozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter.
Unter dem Oberbegriff Uni-Dozent fallen außerdem Lehrbeauftragte, die ebenfalls an Hochschulen unterrichten. Sie arbeiten auf selbstständiger Basis und sind im Gegensatz zu den meisten Professoren nicht verbeamtet. Lehrbeauftragte kommen aus der beruflichen Praxis. Ihre Aufgabe ist es, das Lehrangebot an Universitäten durch den Einfluss der praktischen Komponente zu ergänzen.
Wer kein regelmäßiges Gehalt bezieht, sondern auf Honorarbasis arbeitet, wird Honorardozent bzw. Honorardozentin genannt. Das gilt oft für Dozentinnen und Dozenten in der Erwachsenenbildung.
Professoren besitzen neben ihrer Forschungstätigkeit gleichzeitig einen Lehrstuhl innerhalb ihrer Universität. Sie lehren die Studenten eigenverantwortlich. Die Ernennung zum Professor an einer Hochschule setzt in der Regel eine Habilitation voraus. An Fachhochschulen ist die Ernennung zum Professor an eine Promotion und anschließender Berufspraxis gebunden.
Habilitierte Wissenschaftler ohne Professur oder Lehrstuhl werden Privatdozenten genannt. Sie besitzen eine Lehrberechtigung und sind eigenverantwortlich zur Lehre der Studierenden verantwortlich. Dabei ist in den meisten Bundesländern eine vorgeschriebene Stundenzahl der Lehre für Privatdozenten vorgeschrieben. Habilitierte, die sich eine berufliche Zukunft als Professor erhoffen, verbringen oft mehrere Jahre als Privatdozenten.
Wissenschaftliche Mitarbeiter bearbeiten an Hochschulen eigene Forschungsprojekte. Dabei sind sie einer höheren Instanz wie beispielsweise einem Professor unterstellt. Viele von ihnen arbeiten noch an ihrer Promotion und haben eine befristete Stelle inne. Nach Abschluss derselben beschäftigen die Hochschulen einige von ihnen noch weiter als Postdocs oder Habilitanden. In beiden Fällen besteht eine Lehrverpflichtung.
Dozenten an Hochschulen müssen über eine wissenschaftliche Ausbildung, also einen Hochschulabschluss verfügen. Oft haben sie eine Promotion abgeschlossen, im Falle von sogenannten Privatdozenten auch ein Habilitation.