Beeidigte Übersetzer bzw. Übersetzerinnen werden von einem Landgericht offiziell bestellt, um Übersetzungenarbeiten auszuführen. Sie übertragen beispielsweise Schreiben oder Protokolle von Gerichten in eine andere Sprache.
Erst wenn der Eid abgelegt wurde, darf ein Übersetzer offizielle Übersetzungsarbeiten für Gerichte, Behörden oder Notare durchführen. Immer dann, wenn von offizieller Seite beglaubigte, bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen etc. gefordert werden, kommen beeidigte oder vereidigte Übersetzer zum Einsatz. Diese sind entweder in Übersetzungsbüros angestellt, mit einem eigenen Büro selbstständig oder arbeiten freiberuflich.
Viele beeidigte Übersetzer nutzen die englische Sprache als Zweitsprache. Angesichts der Tatsache, dass Englisch als die Weltsprache gilt, ist das nicht weiter verwunderlich. Doch beeidigte Übersetzer oder Dolmetscher werden für jede Sprache gebraucht. Besonders Übersetzer von Sprachen, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen stark nachgefragt sind, wie z. B. Chinesisch, Hindi oder Arabisch, werden aktuell benötigt.
Wer als beeidigter Übersetzer bzw. beeidigte Übersetzerin tätig sein möchte, der wird zuerst einmal eine entsprechende Ausbildung absolvieren müssen. Das kann ein Studium einer Sprache oder des Studiengangs Übersetzungswesen sein. Es ist aber auch möglich, den Beruf des Übersetzers oder Dolmetschers im Rahmen einer 2- bis 3-jährigen schulischen Ausbildung zu erlernen.
Nicht jeder Übersetzer ist ein beeidigter – manchmal auch vereidigter oder ermächtigter – Übersetzer. Dazu reicht auch das Bestehen der staatlichen Prüfung oder ein allein nicht aus. Ein beeidigter Übersetzer muss von einem Gericht oder einer Innenbehörde berufen werden und dort einen Eid abgelegt haben. Damit ist er Kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss Texte und Sprache, egal ob schriftlich oder mündlich, gewissenhaft und inhaltsgetreu übersetzen. Neben einem anerkannten Abschluss, sind häufig auch eine gewisse Berufserfahrung und Kenntnisse der Rechtssprache notwendig. Welche Zugangsvoraussetzungen genau bestehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.