Ein Fremdsprachenkorrespondent bzw. Fremdsprachenkorrespondentin übernimmt in Unternehmen kaufmännische, kommunikative und organisatorische Aufgaben, die sich im Zusammenhang mit ausländischen Geschäftskontakten ergeben.
Fremdsprachenkorrespondenten verfassen Dokumente und Schriftstücke in der jeweiligen Sprache, übernehmen die Korrespondenz, sowohl per Brief als auch telefonisch, mit ausländischen Kunden und agieren in Meetings als Dolmetscher. Sie pflegen Kundenkontakte, kennen sich mit Office Programmen aus und besitzen umfassende Computerkenntnisse.
Fremdsprachenkorrespondenten können in unterschiedlichsten Unternehmen und Branchen arbeiten, in denen Kontakt zu fremdsprachigen Geschäftspartnern besteht. Dies ist besonders in exportierenden und importierenden Unternehmen der Fall. Zudem können sie auch im Marketingbereich oder als Übersetzerin (angestellt oder freiberuflich) tätig sein. Entscheidend für die Ausrichtung ist oftmals die gewählte Sprache. Grundsätzlich ist auch eine berufliche Tätigkeit im Ausland denkbar, vorzugsweise in einem Land, in dem die praktizierte Sprache gesprochen wird.
Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent bzw. geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin ist ein offizieller Weiterbildungsabschluss aus dem kaufmännischen Bereich. Voraussetzung zur Zulassung für die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung oder eine solche aus dem Dienstleistungsbereich. Zudem müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.
Neben der beruflichen Qualifikation werden von Fremdsprachenkorrespondenten auch gute Kommunikationsfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Umgangsformen und organisatorische Fähigkeiten erwartet.