Eine Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. ein Rechtsanwaltsfachangestellter übernimmt unterstützende Tätigkeiten in Rechtsanwaltskanzleien. Rechtliche Dienstleistungen sowie organisatorische und kaufmännische Aufgaben bestimmen den Arbeitsalltag dieser Berufsgruppe.
Bis in die Mitte der 1990er-Jahre war offiziell die Bezeichnung Rechtsanwaltsgehilfin bzw. Rechtsanwaltsgehilfe üblich. Inhaltliche Überschneidungen gibt es mit dem Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter.
Eine Rechtsanwaltsfachangestellte hat die Aufgabe, Mandanten zu betreuen und Termine zu vereinbaren, sie führt eigenständig Akten und bereitet rechtliche Unterlagen vor. Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen zudem die Büroorganisation. Darunter fällt, dass sie die Termine und Fristen kontrollieren und dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden.
Sie entwerfen Klageschriften sowie Berufungsschriften und stellen Anträge auf Prozesskostenhilfe. Außerdem schreiben sie eigenständig die Protokolle des Anwalts ab. Des Weiteren kümmern sie sich um die gerichtlichen Mahnverfahren und deren pünktliche Zustellung. Sie erstellen Kosten- und Vergütungsrechnungen, führen die Bücher und arbeiten im Bereich Urkundenwesen.
Zwar muss eine Rechtsanwaltsfachangestellte in der Lage sein, ihre Aufgaben selbstständig auszuführen, allerdings ist sie stets weisungsgebunden. Das heißt, dass der Rechtsanwalt ihr Aufgaben zuteilt und er stets die letzte Entscheidung trifft.
Die meisten Rechtsanwaltsfachangestellten arbeiten in Rechtsanwaltskanzleien, viele auch in Teilzeit. Zudem sind Mahnabteilungen in Unternehmen folgender Bereiche mögliche Arbeitgeber:
Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Inkassobüros bieten Rechtsanwaltsfachangestellten Beschäftigung.
Wer als Rechtsanwaltsfachangestellter tätig werden möchte, muss eine dreijährige Berufsausbildung absolvieren. Ein bestimmter Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung ist nicht festgelegt, die meisten Azubis haben jedoch einen mittleren Abschluss. Wie bei den meisten Ausbildungsberufen besteht die Ausbildung aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet in der Regel bei niedergelassenen Anwälten statt. Die theoretische Ausbildung wird in einer Berufsschule übernommen. In der örtlichen Rechtsanwaltskammer wird die Abschlussprüfung abgelegt.
Rechtsanwaltsfachangestellte, die ihr Wissen auf dem aktuellsten Stand halten möchten, können spezielle Lehrgänge mit juristischem Fokus sowie Anpassungsweiterbildungen zu folgenden Themenbereichen belegen:
Für Rechtsanwaltsfachangestellte, die beruflich vorankommen möchten, sind die folgenden kaufmännischen Aufstiegsweiterbildungen sinnvoll:
Aber auch ein Studium verbessert die Karrierechancen: Mit der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung bieten sich z. B. die Studiengänge Rechtswissenschaft (Jura), Wirtschaftsrecht oder Öffentliches Recht an.