Ein Justizfachangestellter bzw. eine Justizfachangestellte arbeitet in der juristischen Verwaltung. Als Allround-Sekretäre sorgen sie für einen reibungslosen Ablauf hinter den Kulissen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Justizfachangestellte haben eine hohe Verantwortung innerhalb der Geschäftsstellen, da sie wesentliche Arbeiten im Büroalltag der juristischen Bereiche leisten. Sie sind den Richtern, Anwälten bzw. Notaren und Rechtpflegern unterstellt und arbeiten diesen zu.
Einen Großteil des Arbeitsalltags macht der Umgang mit Akten aus, die verwaltet und zur Einsicht vorbereitet werden. Der gesamte Schriftverkehr läuft durch die Hände der Justizfachangestellten, die auch die Ablage aller Schriftstücke erledigen. Sie berechnen Gebühren, die in juristischen zusammenhängen anfallen, und kontrollieren die Zahlungsvorgänge. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Berechnung und Kontrolle der Einhaltung von Fristen und die Ausführung von offiziellen Eintragungen zum Beispiel ins Grundbuch oder ins Handelsregister, deren Einsicht sie allen Befugten auch gewähren. In diesem Zusammenhang erstellen sie auch rechtlich relevante und beglaubigte Schriftstücke.
Während der Gerichtsverhandlungen und bei Vernehmungen schreiben sie Protokoll. Weiterhin bereiten sie Termine vor und laden Beteiligte. Neben solchen organisatorischen Aufgaben fungieren Justizfachangestellte auch als Ansprechpartner im staatlichen Service und beraten Bürger in juristischen Fragen. Schriftlich oder telefonisch erteilen sie juristische Auskünfte und leiten Anfragen zielgerichtet weiter.
Justizfachangestellte arbeiten entweder direkt bei Gericht, also bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten, oder bei der Staatsanwaltschaft. Aber auch Anwaltskanzleien und Notariate können potentielle Arbeitgeber sein.
Die staatlich anerkannte Ausbildung zum Justizfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, wird in manchen Bundesländern aber mitunter auch auf zweieinhalb Jahre verkürzt. Da es sich um eine duale kaufmännische Ausbildung handelt, wird ein Teil der Lehrzeit in einem Betrieb, meist ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft, absolviert. Den anderen Teil der Zeit verbringt man in der Berufs- oder Verwaltungsfachschule. Grundsätzlich ist kein bestimmter Schulabschluss Voraussetzung, um sich für einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu bewerben, allerdings haben Azubis zum Justizfachangestellten in der Regel mindestens einen mittleren Schulabschluss, die meisten sogar die Hochschulreife.
Nach abgeschlossener Ausbildung kann eine sechsmonatige Fortbildung für den mittleren Justizdienst absolviert werden. Wer dann in diesem arbeitet, hat den Vorteil verbeamtet zu sein. Etwas mehr Verantwortung dürfen jene übernehmen, die zudem eine Weiterbildung zum Justizfachwirt oder Betriebswirt für Recht absolviert haben. Auch ein Studium der Rechtswissenschaften in Kombination mit ausreichender Berufserfahrung kann Aufstiegsmöglichkeiten bei den Gerichten oder in Kanzleien eröffnen.
Unabdingbar sind ein fundiertes juristisches Fachwissen und eine intensive Kenntnis der Gesetze. Sorgfältiges, exaktes Arbeiten im Büro ist eine weitere Grundlage, um erfolgreich in diesem Beruf tätig sein zu können. Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit ist ebenfalls entscheidend, da man mit sensiblen Daten zu tun hat und juristisch weitreichende Handlungen durchführt. Auch mit regelmäßig vorkommendem Termindruck und Überstunden müssen Justizfachangestellte zurechtkommen.