Achten Sie darauf, dass alle mündlichen Vereinbarungen und Zusagen später in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden
Nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit, den gesamten Vertrag vollständig und eingehend zu lesen, insbesondere dann, wenn dieser - wie es in der Praxis häufig der Fall ist – einseitig vom Arbeitgeber als Formularvertrag gestellt ist. Bei der Wichtigkeit des Dokuments wird jeder seriöse Arbeitgeber Verständnis dafür haben.
Scheuen Sie sich nicht davor, unklare Klauseln mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber zu diskutieren. Nur so erreichen Sie, dass beide Seiten vom gleichen Vertragsinhalt ausgehen und nur so vermeiden Sie unangenehme Überraschungen. Zweifelhafte Punkte sollten Sie unbedingt vor der Unterzeichnung klarstellen.
Achten Sie auch darauf, dass Zusagen über anstehende Gehaltserhöhungen, beispielsweise nach Ablauf der Probezeit mit in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.
Verhandeln Sie ein faires Einkommen, das sich zusammensetzt aus Monatsgehalt, besonderen Bezügen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und Gewinnbeteiligung (Variable Bezüge).
Überprüfen Sie, welchen wirklichen Nutzen Sie aus Nebenbezügen wie Firmenwagen, Fahrtkostenregelung, Spesenregelung oder Mitarbeiterrabatten ziehen.
Nicht verhandlungsfähig sind typische Betriebs- oder Unternehmensstandards wie Wochenarbeitszeit, Jahresurlaub, Reisekostenregelung und Probezeit.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck stellen. Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich an Ihrer Mitarbeit interessiert ist, wird er sein Angebot lange genug aufrechterhalten, um Ihnen die Prüfung des Arbeitsvertrages zu ermöglichen.
Kündigen Sie Ihr altes Arbeitsverhältnis immer erst dann, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Oftmals ergeben sich im letzten Moment noch Probleme, die das Zustandekommen des neuen Vertrages verhindern.
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