Ein Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, gekennzeichnet durch die soziale Abhängigkeit des Arbeitnehmers. Das eingegangene Arbeitsverhältnis muss nicht ausschließlich schriftlich erfolgen. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis mündlich oder stillschweigend, durch schlüssiges Handeln der Vertragsparteien wirksam einzugehen.
Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen diverse Nachteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Im Falle von späteren erhobenen Ansprüchen vonseiten des Arbeitnehmers, wie Urlaubsansprüche oder Zuschläge, steht dieser in der Beweispflicht. Rein mündlich vereinbarte Reglungen, Sonderzahlungen oder Ähnliches, sind schwer nachweisbar. Bei einem mündlich geschlossenen Vertrag liegen die einst vereinbarten Details nicht in Schriftform vor. Ebenso besteht die Gefahr für Arbeitgeber, dass Arbeitnehmer Zahlungen oder Ähnliches einfordern, die nicht Teil der damaligen Vereinbarung darstellen. Ein schriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag ist empfehlenswert, aber keine zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Arbeitsvertrag. Einzig die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Das ist im Paragrafen 623 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Vereinbarungen und Zusagen, die im Einstellungsgespräch unter vier Augen mündlich erfolgten, sind schwer im Falle einer Meinungsverschiedenheit zu belegen. Viele Arbeitnehmer in Deutschland besitzen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Vor diesem Hintergrund gibt es das Nachweisgesetz. Das Nachweisgesetz regelt die Inhalte der Niederschrift im Paragrafen zwei, Absatz eins. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats die Niederschrift über alle getroffenen Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer in schriftlicher Form vorzulegen. Diese Niederschrift muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Eine elektronische Übermittlung der Niederschrift ist nicht zulässig und der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf die Aushändigung des Originals. Die Niederschrift bindet keine zeitliche Begrenzung. Arbeitnehmer besitzen prinzipiell das Recht, diese Niederschrift zu verlangen, unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Weigert sich der Arbeitgeber, das Original auszuhändigen oder eine Niederschrift zu erstellen, besitzt der Arbeitnehmer das Recht, gerichtlich diese Niederschrift einzufordern. Jegliche Änderungen des Arbeitsverhältnisses erfolgen ausschließlich schriftlich.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis unter 450 Euro besteht die Notwendigkeit, den Arbeitnehmer auf die Sonderregelungen zur Rentenversicherung hinzuweisen. Es besteht die Pflicht, zu dokumentieren, ob der Arbeitnehmer eine Aufstockzahlung für die Rentenversicherung leisten will oder nicht. Der Vertrag ist wirksam mit der mündlichen Vereinbarung und nicht erst durch die Vorlage der Niederschrift.
Für Auszubildende regelt das Berufsbildungsgesetz, Paragraf elf, und für Leiharbeiter, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Paragraf elf, die Formalitäten eines Vertrages zwischen den Parteien. Dieses Gesetz gibt dem Auszubildenden und den Leiharbeitern das Recht, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und diese Niederschrift ausgehändigt zu erhalten. In diesem Fall ist der Vertrag wirksam mit der mündlichen Vereinbarung und unabhängig von der schriftlichen Niederschrift.
Hingegen besagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Paragraf 14, Absatz vier, gültig für befristete Arbeitsverhältnisse, dass ein Arbeitsvertrag erst durch einen schriftlichen Vertrag zustande kommt. Bis dato ist das Arbeitsverhältnis rein auf mündlichen Zusagen nicht wirksam. Für Angestellte in Tarifverträgen gilt es zu prüfen, ob der vereinbarte Tarifvertrag einen schriftlichen Arbeitsvertrag für ein wirksames Arbeitsverhältnis fordert.
Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Vor diesem Hintergrund sind grundlegende Formalitäten bei dem Abschluss einzuhalten. Zum einem beschreibt der Arbeitsvertrag die Tätigkeit und das Gehalt. Hier ist darauf zu achten, ob der Arbeitsvertrag die Tätigkeitsbeschreibung eng hält. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr bei sich ändernden Arbeitsbedingungen, dass sich die Tätigkeiten im Zuge derer ändern. Ist dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt, bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers über die Änderung der Tätigkeit. Dies ist die sogenannte Versetzungsklausel.
Die Vertragsgestaltung legt die Flexibilität des Arbeitsverhältnisses fest. Dabei unterliegt der Arbeitsvertrag der allgemeinen Vertragsfreiheit. Diese findet Einschränkung unter anderem durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. In 2002 änderte sich die Schuldrechtsform zum Vorteil für Arbeitnehmer und standardisierte Arbeitsverträge unterliegen seitdem der AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese gesetzliche Regelung hat zum Ziel, Arbeitnehmer vor unangemessenen und nachteiligen Vertragsbedingungen zu schützen.
Besondere Kenntnisse der Gesetze und Rechtsprechungen sind für einen rechtssicheren Arbeitsvertrag erforderlich. Es ist auf offene und unzureichende Formulierungen zu achten. Ein Arbeitsvertrag muss mindestens die Angaben aus dem Nachweisgesetz beinhalten und folgende Punkte empfehlen sich für einen Arbeitsvertrag:
Es empfiehlt sich, den Arbeitsvertrag an die Tätigkeit und Branche anzupassen. Demzufolge ist die Aufnahme von weiteren Punkten sinnvoll. Die oben aufgelisteten Aspekte stellen eine Mindestanforderung an einen Arbeitsvertrag dar.
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