Günstig ist es, wenn für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt. Denn dieser regelt die Mindeststandards beispielsweise beim Gehalt, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten. Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zur Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub, usw. werden im so genannten normativen Teil festgelegt.
Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der so genannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages. Tarifverträge werden von den jeweiligen Arbeitgeberverbänden und den entsprechenden Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen. Sie gelten also zunächst nur zwischen Mitgliedern der Tarifvertragsparteien, d.h. in all den Fällen, wo der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes und der der Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft ist. Darüber muss der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt werden und seine Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Was regeln Tarifverträge?
Entgelt (Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen),
Sonderzahlungen,
Weihnachtsgeld, Leistungszulagen
Belastungszulagen
Arbeitszeit, Kurzarbeit, Mehr-, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Verdienstsicherung für ältere Beschäftigte
Urlaubsdauer, Zusatzurlaub, Urlaubsvergütung
Vergütung von Dienstreisen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen
Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte
Wiedereinstellung für Zeiten der Kindererziehung
Altersteilzeit
Vermögenswirksame Leistungen
Beschäftigungssicherung
Gut zu wissen: Informationen zu Tarifverträgen erhalten Sie bei den Gewerkschaften. Die im Betrieb gültigen Tarifverträge sind in der Regel beim Betriebsrat einzusehen oder an einer "geeigneten Stelle im Betrieb", wo der Arbeitgeber sie auslegen muss.
Weiterführende Infos zum Thema:
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