Das, was nicht im Tarifvertrag geregelt wird, kann in so genannten Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Eine Betriebsvereinbarung ist im Prinzip nichts anderes als ein Vertrag, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird, und aus dem unmittelbar Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Betriebsrat entstehen können.
Typische Themen für Betriebsvereinbarungen sind:
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgehandelt, also auch für die AT-Angestellten. Sie gelten verbindlich und automatisch für alle, auch wenn sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt werden. Gut zu wissen: Einsehen kann man die Betriebsvereinbarungen beim Betriebsrat oder an einer "geeigneten Stelle im Betrieb", wo der Arbeitgeber sie auslegen muss. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages kann man den Arbeitgeber auch um Aushändigung der einschlägigen Vereinbarungen bitten.
Weiterführende Infos zum Thema:
Befristeter Arbeitsvertrag: Wie oft darf er verlängert werden?
Das sind die merkwürdigsten Klauseln im Arbeitsvertrag