BAT Ost durch TVöD abgelöst. Die Bezahlung und die Beschäftigungsbedingungen der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst wurden bisher durch den BAT geregelt. Der Tarifvertrag war gültig vom 01 April 1961 bis zum 30. September 2005 beim Bund und in den Kommunen. In den Ländern galt der Tarifvertrag noch bis zum 31. Oktober 2006. In Berlin und Hessen war der Bat sogar noch bis 2010 gültig. In den neuen Bundesländern galt eine spezielle Form des Bundesangestellten-Tarifes mit einer abgesenkten Vergütung – der BAT Ost.
Beim BAT handelte es sich um einen Tarifvertrag, der von den öffentlichen Arbeitgebern mit der damaligen Gewerkschaft ÖTV, heute ver.di abgeschlossen wurde. Es existierte ein Vertragsverhältnis zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Transport und Verkehr mit der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder und des Bundes (BAT Bund und Land), sowie mit dem Verband Kommunaler Arbeitgeber (BAT VK).
Ab dem 01. Oktober 2005 wurden alle bisherigen Tarifverträge wie der BAT, BAT Ost, MTArb, MT-Arb-O, BMT- des Öffentlichen Dienstes durch den TVöD abgelöst. Bei dem neuen Tarifwerk handelt es sich um ein einheitliches Tarifgebilde für den öffentlichen Dienst. Der komplette Bereich der Landesangestellten wurde in den TV-L überführt. Zum 01. November 2006 wurde der BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ersetzt. Die Mitarbeiter wurden in das neue Tarifwerk überführt. Es gibt immer noch zahlreiche Arbeitgeber, die sich am BAT orientieren.
Es lässt vermuten, dass der BAT durch den TVöD abgelöst wurde, weil hinter dem BAT und dem BAT Ost ein System mit starren Vorschriften und wenig Raum für Flexibilität steht. Die Mitarbeiter wurden nach formalen Kriterien eingestellt und nicht nach Ihrer Qualifikation. Flexibles Arbeiten und eine leistungsgerechte Bezahlung war so nicht möglich. Durch den neuen Tarifvertrag sollen die oben genannten Kritikpunkte ausgemerzt werden und eine vereinfachte Struktur mit individueller Bezahlung ermöglicht werden. Außerdem wurde das längst veraltete Vergütungssystem, dass Ortszuschläge beinhaltete abgelöst.
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