Der BAT, auch Bundes-Angestelltentarifvertrag genannt, regelte die Rechte und Pflichten der Angestelltenverhältnisse und Löhne der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Aktiv war der BAT vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 beim Bund und Kommunen, bzw. bis 31. Oktober 2006 in den Ländern. In den Bundesländern Hessen und Berlin galt er noch bis Anfang 2010. Die Entgeltgruppen des BAT wurden in römischen Ziffern dargestellt. X bezeichnete die Niedrigste, I die höchste Entgeltgruppe. Die Entgeltgruppe BAT-V unterteilte sich noch einmal in die drei Untergruppen Va, Vb, Vc.
In der Vergütungsgruppe BAT-V werden Mitarbeiter eingruppiert, die im Büro, in der Buchhaltung, sowie im sonstigen Innen- oder Außendienst tätig sind. Angestellte in sozialen Berufen wie Erzieher werden auch häufig in die Vergütungsgruppe V des BAT eingestuft. Die Eingruppierung in diese Gehaltsgruppe setzt eine kaufmännische, technische oder soziale Ausbildung sowie fundierte Fachkenntnisse voraus. Die allgemeine Schulbildung ist nicht ausreichend, um in die Vergütungsgruppe BAT-V eingruppiert zu werden.
Zur Eingruppierung in den BAT werden zwei unterschiedliche Vergütungstabellen hinzugezogen, einmal die Vergütungsgruppe für den Bund und die Länder und einmal die Vergütungsgruppe für die Gemeinden. Beim BAT wurden auch die Mitarbeiter in den alten und den neuen Bundesländern nach unterschiedlichen Vergütungstabellen bezahlt. Grundsätzlich setzt sich das Gehalt aus vier Bestandteilen zusammen. Die Grundvergütung ist der Hauptbestandteil der Vergütung, sie richtet sich nach dem Lebensalter und der Eingruppierung. Erzieherinnen beispielweise, die 3 bis 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, werden häufig in die Vergütungsgruppe BAT-V eingestuft. Ein weiterer Bestandteil ist der Ortszuschlag, er richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Höhe der allgemeinen Zulage richtet sich nach der jeweiligen Vergütungsgruppe. Zu guter Letzt gibt es für Mitarbeiter, die im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind, noch die Vergütungsgruppenzulage.
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