Ein Erzieher bzw. eine Erzieherin ist pädagogisch tätig und arbeitet im sozialen Bereich als Aufsicht, Betreuer- und Bildungspartner mit Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung oder Senioren. Die vorschulische Erziehung als Kindergärtner macht einen Großteil der Aufgaben von Erziehern aus, obwohl der Berufszweig längst nicht auf diese Einsatzstelle begrenzt ist. Neben Krippen und Schulhorten, woher auch die veraltete Berufsbezeichnung Hortnerin bzw. Hortner stammt, arbeiten sie auch in Heimen und kirchlichen Einrichtungen oder als Tagesmutter bzw. Tagesvater.
In erster Linie beobachten Erzieherinnen und Erzieher das Verhalten und Befinden von Kindern und Jugendlichen, betreuen und fördern sie, analysieren die daraus resultierenden Ergebnisse nach pädagogischen Maßstäben und beurteilen anhand dessen z. B. den Entwicklungsstand und das Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage erstellen sie langfristige Erziehungspläne, welche beispielsweise die individuelle Entwicklung fördern sollen.
Ein großer Teil der Arbeit besteht aus der Organisation von Freizeitaktivitäten in Gruppen und der sinnvollen Beschäftigung und Förderung der Klienten auf geistiger und körperlicher Ebene. Die altersgerechte Identitätsstärkung und Integration ist in der Kindheit ebenso wichtig wie die Sprachförderung.
Weiterhin dokumentieren Erzieherinnen und Erzieher die Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche, unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben sowie auch bei privaten Problemen. Darüber hinaus bereiten sie in Erziehungsstätten wie Kindergärten oder Kindertagesstätten Speisen zu, behandeln bei Bedarf leichte Verletzungen und leiten zu Körperpflege- und Hygienemaßnahmen wie z. B. gemeinsamen Zähneputzen an.
Auch halten sie zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite.
Erzieher ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an einer staatlichen Fachschule oder Fachakademie, einem Berufskolleg o. ä. im Bereich Sozialpädagogik. In manchen Bundesländern ist eine vorherige Ausbildung zum Sozialassistenten oder einem vergleichbaren Beruf Voraussetzung, um zur Erzieherausbildung zugelassen zu werden. Nach der schulischen Ausbildung absolviert die angehende Erzieherin ein Anerkennungsjahr bei einem geeigneten Betrieb ihrer Wahl, auch als einjähriges Berufspraktikum bezeichnet.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwischen zwei und vier Jahren und wird von längeren Praktika begleitet. Manchmal ist die Ausbildung auch berufsbegleitend in einer Einsatzstelle möglich. Quereinsteiger mit einschlägiger Berufserfahrung können eine Nachqualifizierung zum Erzieher machen, um staatlich anerkannt zu werden. Mit entsprechender Berufserfahrung und Führungsqualitäten kann eine Erzieherin, beispielsweise in eine Kita, auch die Leitung übernehmen.
Wer sich in diesem Bereich weiter fortbilden will, kann ein Studium mit dem Schwerpunkt Früh- und Elementarpädagogik an einer Fachhochschule für Sozialpädagogik absolvieren.
Die schulische Aus- bzw. Weiterbildung zum Erzieher wird nicht bezahlt. Während der berufsbegleitenden Erzieherausbildung erhalten angehende Erzieher des öffentlichen Dienstes folgende monatliche Vergütung:
In diesem Beruf sind Empathie und Freude am Umgang mit Heranwachsenden ebenso gefragt wie Durchsetzungsfähigkeit und Stressresistenz. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Erziehungsverantwortlichen wie Eltern und Jugendämtern gehört zum Beruf Erzieher dazu und erfordert kommunikatives Geschick.
Man muss sich als Erzieher entsprechend auch mit Psychologie, Erziehungswissenschaft und verschiedenen Formen der Pädagogik wie Medienpädagogik oder Gesprächsdidaktik auskennen. Grundsätzliche medizinische und juristische Kenntnisse sind ebenfalls wichtig.