Bezahlung öffentlicher Dienst: Wie setzt sie sich zusammen? Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, wurden bis zum 30.09.2005 nach dem Bundesangestellten Tarif kurz BAT bezahlt. Dieser Tarifvertrag wurde am 01.04.1961 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern wie Bund, Länder und kommunalen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ÖTV, heute Verdi, abgeschlossen. Der eigentliche BAT ist ein Manteltarifvertrag. Er beinhaltet Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt werden und die Bezahlung öffentlicher Dienst regelten.
Es bestand jeweils ein Vertrag zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Transport und Verkehr mit der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder und des Bundes (BAT Bund und Land), sowie mit dem Verband Kommunaler Arbeitgeber (BAT VK). In Hessen und Berlin galt der Tarifvertrag noch bis Anfang 2010. In allen anderen Ländern wurde er ab dem 01.10.2005 abgelöst. An seine Stelle tritt der einheitliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Mitarbeiter, die eine Tätigkeit in öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten ausüben, fallen unter den öffentlichen Dienst. Der Bund, die Länder und die Landkreise kommen zusammen auf gut 3,8 Millionen Angestellte. Die Bundesbank und die Träger der Sozialversicherungen zählen zum mittelbaren öffentlichen Dienst. Zu diesem Bereich werden auch Tarifverträge von ehemaligen Staatsunternehmen gezählt wie Telekom, Post und Bahn, auch wenn diese Mitarbeiter nicht mehr zur Bezahlung öffentlicher Dienst gehören.
Die Bezahlung öffentlicher Dienst setzt sich zusammen aus der Grundvergütung und einer Jahressonderzahlung. Familienbezogene Entgeltbestandteile wie Ortszuschlag, Verheirateten Zuschlag und ein erhöhtes Weihnachtsgeld sind im TVöD komplett weggefallen.
Die Grundvergütung setzt sich aus 15 Entgeltgruppen, 2 Grundstufen und 4 Entwicklungsstufen zusammen. Der Aufstieg in eine höhere Gruppe erfolgt nach der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber. Die Entgeltgruppe 1-4 ist für An- und Ungelernte Angestellte, die Entgeltgruppe 5-8 für Angestellte mit mindestens 2 oder 3 jähriger Ausbildung, Entgeltgruppe 9-12 erfordern ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelor, die Entgeltgruppe 13-15 erfordern ein wissenschaftliches Hochschulstudium oder einen Masterabschluss.
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