Manche Begriffe sind mehrdeutig und geeignet, um Verwirrung und Chaos zu verursachen, so wie auch der Begriff der Gehaltsfortzahlung. Und wie so oft passiert es, dass dieser Begriff fällt und sich die Zuhörer mal dieses und Mal jenes denken. Viel zu oft wird dann dem Begriff, dem Satz oder dem Vortrag ein völlig unzutreffender Inhalt unterstellt. Mit etwas Glück findet sich jemand, der einfach danach fragt, was denn mit dem Begriff gemeint sein, oder wie er diesen verstehen darf.
Darunter darf man die Fortzahlung des Gehalts in bestimmten Krankheitsfällen verstehen. Allerdings darf der Begriff Krankheit in diesem Zusammenhang nicht zu eng interpretiert werden. Auch für den Fall, dass ein Unfall die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, hat die betroffene Person einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes für eine bestimmte Zeit. Auch der Mutterschutz sieht eine ähnliche Regelung vor.
Die weitere Bezahlung des Gehalts ist gesetzlich geregelt und kann notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Die Regelung verfolgt den Sinn, einer betroffenen Person im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ein regelmäßiges Einkommen in gewohnter Höhe für eine bestimmte Zeit zu sichern. Kehrt die betroffene Person nach erfolgter Genesung an seinen Arbeitsplatz zurück, bleiben dieser finanzielle Einbußen und damit verbundene Probleme erspart. Ist eine vollständige Genesung nicht möglich, so ermöglicht die Regelung die die Einstellung für die betroffene Person auf die neue Lebenssituation. Durch die Fortzahlung des Gehalts können beispielsweise die Rechnungen für Miete, Versicherung, Strom oder Gas beglichen werden. Die betroffene Person muss sich also im Zustand der Krankheit keine Sorgen über die Begleichung monatlicher Rechnungen machen. Vor allem wenn die betroffene Person Familie hat, wird der Sinn dieser Regelung deutlich, ist doch die Familie auf das Einkommen angewiesen.
Der Begriff wird auch in einem anderen Zusammenhang erwähnt. Wechsel jemand seinen Arbeitsplatz, so hat er dafür gute Gründe. Das kann entweder eine bessere Entlohnung sein oder weniger Arbeit bei gleichem Entgelt. Wird das gleiche Entgelt durch den neuen Arbeitgeber weiterbezahlt, spricht man gelegentlich auch hier von einer Gehaltsfortzahlung, obwohl dies mit oben erwähnten Voraussetzungen nicht in Einklang steht.