Sobald Sie eine Wohnung mieten, einen Kredit aufnehmen oder eine anderweitige finanzielle Verpflichtung eingehen möchten, taucht zumeist die Frage nach Ihrem Gehaltsnachweis auf. Doch was ist ein Gehaltsnachweis eigentlich, welche Dokumente können Sie verwenden und wie sieht es bei Selbständigen aus?
Im Prinzip sind wir hier in Deutschland in unserer Privatsphäre stets gut geschützt. Das bedeutet auch, dass dritte Personen nicht ohne weiteres Einblick in unsere finanzielle Situation haben. Jedoch gibt es Fälle, in welchen Sie diesen gewähren müssen, um beispielsweise einen Kredit zu erhalten oder einen Mietvertrag abschließen zu können. Die entsprechende Person, die Bank oder auch ein Geldinstitut nehmen diese Unterlagen häufig als wichtigstes Kriterium für oder wider Ihren Antrag. Sie müssen daher ein entsprechendes Dokument vorlegen, welches die Höhe, die Herkunft und die Regelmäßigkeit Ihres Einkommens widerspiegelt. Während häufig die Vorlage eines einzelnen Nachweises ausreichend ist, beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung, verlangen viele Banken bei der Kreditvergabe entsprechende Gehaltsnachweise über einen längeren Zeitraum hinweg. Jedoch gibt es kein Dokument, welches explizit als „Gehaltsnachweis“ beschrieben werden könnte. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff, der je nach Beschäftigungsart unterschiedlich aussehen kann.
Sie haben daher verschiedene Möglichkeiten einen Gehaltsnachweis zu erbringen. Wenn Sie sich in einem klassischen Angestelltenverhältnis befinden, greifen Sie in der Regel der Einfachheit halber zu Ihrer Lohnabrechnung. Hier werden Brutto- und Nettogehalt explizit angezeigt und Sie können je nach Bedarf die Lohnabrechnungen über einen definierten Zeitraum hinweg einreichen. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, um Ihr Gehalt nachzuweisen. Diese sind folgende:
➤ Die letzten drei Gehaltsabrechnungen,
➤ eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
➤ oder ganz einfach Ihr Arbeitsvertrag.
Solange Sie sich in einer unselbständigen Tätigkeit befinden, dürften Sie mit der Erbringung Ihres Gehaltsnachweises vor keinem besonders großen Problem stehen. Anders ist es da oftmals in der freiberuflichen oder selbständigen Arbeit.
Wer sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet, der hat auch keinen Arbeitsvertrag und keine Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen. Wie also kann ein selbständig Tätiger sein Einkommen nachweisen? Zudem ist hier bei vielen Vermietern, Banken, Geldinstituten oder sonstigen Gläubigern von einer gewissen Grundskepsis auszugehen. Sie müssen also häufig nicht nur nachweisen, wie viel Sie verdienen, sondern auch dessen Regelmäßigkeit über einen möglichst langen Zeitraum hinweg. Die Maßstäbe liegen hier deutlich höher. Oftmals lohnt es sich daher, sich rechtzeitig vor einem entsprechenden Termin über die Anforderungen zu informieren und diese bereits zusammenzutragen. Häufig werden folgende Formulare verlangt:
➤ Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre,
➤ die vergangenen zwei Jahresabschlüsse,
➤ oder die aktuelle BWA.
BWA steht für „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ und ist ein Dokument Ihres Steuerberaters, in welchem dieser die laufenden Daten Ihrer Finanzbuchhaltung festhält. Hier sind Kosten und Erlöse aufgelistet, wodurch sich eine übersichtliche Aufstellung Ihrer Ertragssituation ergibt. Manchmal reicht auch eine schriftliche Auskunft Ihres Steuerberaters aus. Denn dieser geht dafür in die Haftung. Daher ist davon auszugehen, dass die schriftliche Auskunft der Wahrheit entspricht. Am besten fragen Sie einfach einmal beim Fachmann Ihres Vertrauens nach, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser bereit wäre ein entsprechendes Schriftstück für Sie anzufertigen.
Im Prinzip reicht als Gehaltsnachweis die Auflistung Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger, freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit. Jedoch ist es für Sie persönlich natürlich stets von Vorteil auch weitere Einkommensarten nachzuweisen, soweit diese vorhanden sind. Dies erhöht schließlich nicht nur Ihre Liquidität, sondern dadurch auch Ihre Kreditwürdigkeit. Solche weiteren Einkünfte können Eigentumswohnungen, Wertpapiere, Renteneinkünfte oder sonstige Einnahmen sein. Je nach Art und Weise des ausgewiesenen Einkommens, können Sie selbst entscheiden welche die sinnvollste Form des Nachweises ist. Dies können z.B.
➤ der Mietvertrag,
➤ die jüngsten Wertpapierabrechnungen
➤ oder die Rentenbescheide sein.
Lassen Sie hier einfach den gesunden Menschenverstand walten und wählen Sie eine möglichst einfache, übersichtliche und eindeutige Art des Nachweises.
Die Vergabe von Krediten oder die Anmietung einer Wohnung sind die häufigsten, nicht aber die einzigen Situationen, in welchen die Vorlage eines Gehaltsnachweise gefordert wird. Neben der Bonitätsprüfung benötigen Sie die Dokumente auch oftmals für Behörden. Wenn es zum Beispiel um die Klärung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen geht, ist das Gehalt die entscheidende Grundlage für deren Berechnung.
Wer hier sparen möchte und eine Gehaltsabrechnung fälscht, begeht eine offizielle Straftat. Es handelt sich dann auf jeden Fall um Urkundenfälschung. Je nach Fall könnte der Vorwurf des Betruges hinzukommen. Dies zieht eine strafrechtliche Verfolgung und entsprechende Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich. Handelt es sich um Betrug beim Abschluss eines Vertrages, zum Beispiel eines Mietvertrages, so darf der Vertragspartner zudem fristlos kündigen. Machen Sie daher stets wahrheitsgetreue Angaben und lassen Sie sich niemals verleiten, eine Gehaltsabrechnung zu fälschen oder bewusst relevante Informationen zurückzuhalten. Sollten Sie mit der Forderung einer Gehaltsabrechnung vor einem Problem stehen, so holen Sie sich am besten wichtige Informationen bei Ihrem Steuerberater ein oder Fragen Sie den Vermieter, die Behörde oder das Geldinstitut nach möglichen alternativen Dokumenten.