Das Gehalt stellt nicht nur eine Entlohnung für geleistete Arbeit laut Arbeitsvertrag dar, es ist auch ein wichtiger Bestandteil eines gesicherten Lebens. Ein Gehalt wird monatlich gezahlt und stellt damit den Unterhalt des Arbeitsnehmers sicher. Das Gehalt für eine bestimmte Leistung beziehungsweise für eine bestimmte Arbeit kann frei verhandelt werden oder es richtet sich nach dem sogenannten Tarifvertrag. Der Tarifvertrag gibt bestimmte Rahmenbedingungen vor, die später für eventuelle Gehaltsverhandlungen einen wichtigen Faktor bilden. Je nach Branche gibt es unterschiedliche Tarifverträge, die die Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Wird die Arbeit nach einem bestimmten Tarifvertrag entlohnt, dann gilt der im Vertrag festgelegte Tarif als die tatsächliche Höhe des Entgeltes für geleistete Arbeit. Zu jeder Berufsgruppe gibt es eine bestimmte Tabelle, die im Internet nachgesehen werden kann.
Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien. In ihm sind die Rechtsnormen festgelegt, nach denen er sich richtet. Dementsprechend sind also der Inhalt, der Abschluss und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse sowie betriebsrechtliche und betriebliche Fragen geregelt. Ebenso aber hält der Tarifvertrag auch die Pflichten und Rechte beider Parteien fest. Wird also ein Tarif bei einer Arbeitsaufnahme angegeben, gehört automatisch der Tarifvertrag dazu. Der Tarif eines Tarifvertrages wird bei Verhandlungen zwischen den Repräsentanten der Arbeitnehmer, also den Gewerkschaften, und den Vertretern der Arbeitgeber, dem Arbeitgeberverband, ausgehandelt. Wenn alle Beteiligten eines Arbeitsvertrages zu den Tarifpartnern gehören, wird automatisch ein Tarifvertrag wirksam und das entsprechende Gehalt muss dem Arbeitnehmer nach Tarif gezahlt werden. Dabei gilt seit 2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der nicht unterschritten werden darf. Mit diesem Mindestlohn soll die Ausbeutung von Arbeitnehmern verhindert werden. Eine Besonderheit stellt der TVöD dar, in dem Berufe des öffentlichen Dienstes festgehalten werden. Zu den Berufen des öffentlichen Dienstes gehören unter anderem Erzieher, Pfleger, Kräfte in der Verwaltung oder Angestellte in Krankenhäusern.
Gelten für das Gehalt der Tarifvertrag und der dazugehörige Tarif, darf es keine Benachteiligung des Arbeitnehmers mehr geben. Allerdings gibt es Berufe, die angesichts der Härte ihrer Ausübung zu gering bezahlt werden, wie zum Beispiel Pfleger oder Erzieher. Sind die Gewerkschaften der Meinung, die Arbeit würde nicht genug honoriert werden, kommt es zu neuen Tarifverhandlungen. Gibt es keine Einigung, kommt dann oft der Streik. Der Sinn des Tarifes ist eine Gleichstellung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn bei normalen Gehaltsverhandlungen sieht sich der Arbeitgeber oft in einer besseren Position. Damit wird den Bewerbern die Möglichkeit genommen, ihr Gehalt gut zu verhandeln. Tarifverträge unterbinden diese Übervorteilung des Arbeitgebers und schaffen eine Basis, die gleichberechtigt für beide Parteien ist. Besonders vorteilhaft ist dies für Bewerber, die entweder nicht gut verhandeln können oder keine Ahnung haben, wie viel ihre eigene Arbeit wert ist. Gerade bei Berufsanfängern nutzen Arbeitgeber diese Unwissenheit gerne aus und bieten ein wesentlich geringeres Gehalt an, als es den Bewerbern zustehen würde.
Ein weiterer und wichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer ist die lange Gültigkeit des Tarifs, der anders als normale Verträge, nicht so leicht aufgelöst werden kann und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewisse Gültigkeiten behält. Hinzu kommt, dass der im Tarif zugesicherte Lohn immer ausgezahlt wird und das Gehalt nicht immer wieder neu verhandelt werden muss. Die unangenehmen Gespräche mit dem Arbeitgeber entfallen und die Arbeitseffektivität wird durch die Sicherheit eines entsprechenden Lohnes erhöht. Ebenso entfällt auch die Angst, dass bei einem neuen Arbeitsvertrag eventuell ein schlechteres Gehalt herauskommt.
Besonders wichtig sind die sonstigen Rahmenbedingungen, die bei einem Tarifvertrag anfallen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, der Anspruch auf Urlaub oder die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese allgemeinen Rahmenbedingungen werden in einem Manteltarif aufgeführt und festgelegt. Gesondert geregelt ist in den meisten Fällen die Höhe der Vergütung, denn die wird oft in einem Lohn- und Gehaltsvertrag geregelt. Wer wie viel Gehalt bekommt, wird in Tabellen festgehalten, die den entsprechenden Berufsgruppen zugeordnet sind.
Tarifverträge können nach unterschiedlichen Abgrenzungsmerkmalen unterschieden werden. Zum einen gibt es die Unterscheidung nach Parteien auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und zum anderen gibt es die Unterscheidung nach Reglungsgegenständen. Die Unterscheidung nach Parteien ergibt sich in der Regel aus dem TVG (Tarifvertragsgesetz), die Unterscheidung nach Reglungsgegenständen unterliegt rein praktischen Gründen. Was genau die Reglungsgegenstände sind und welche Bezeichnung sie im Tarifvertrag haben, kann in jedem Vertrag genau festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem vermögenswirksame Leistungen, Beschäftigungssicherung oder gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien. In der Regel werden folgende Verträge geschlossen:
➤ Der Verbandstarifvertrag
➤ Der firmenbezogene Verbandstarifvertrag
➤ Der Firmentarifvertrag
➤ Der Konzerntarifvertrag
➤ Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag
➤ Der Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag
➤ Der Manteltarifvertrag
Wie bereits erwähnt, hat die Entlohnung nach Tarif einige Vorteile. Dazu gehört nicht nur die Gleichstellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ein sicherer Mindestlohn, sondern auch die Besserstellung bestimmter Berufsgruppen, die ansonsten unter Ausbeutung leiden müssten. Hinzu kommt, dass jede Berufsgruppe eine exakte Einordnung, unter Berücksichtigung des Alters beziehungsweise der bereits im Unternehmen geleisteten Arbeitsjahre sowie der eigenen Position, findet und gerade bei der Überlegung eine neue Stelle anzunehmen im Voraus nach dem Gehalt sehen kann. Dies ermöglicht eine konkrete Entscheidung im Bezug auf die Stelle. Nachteil des Tarifvertrages ist vor allem die Bindung des Lohns an den Tarif. Private Lohnerhöhungen gibt es nicht. Daher werden Lohnerhöhungen in den jährlichen Tarifrunden verhandelt, die aber dazu führen, dass beispielsweise die Erhöhung des Lohnes nicht angemessen ist, im Vergleich zur Leistung des Arbeitnehmers.