In einigen Berufen gibt es für bestimmte Tätigkeiten eine Gehaltszulage. Dazu zählen zum Beispiel Berufe in der Baubranche oder Dienstleistungsberufe aus den Bereichen Reinigung Pflege, Handel und Vertrieb. Eine Gehaltszulage ist nicht bei allen Berufen immer fester Bestandteil des Lohnes oder der Vergütung, sondern sie wird meist als Zuschlag gewährt. Dies kann bei den verschiedenen Berufen in unterschiedlicher Höhe erfolgen, und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder gestrichen oder einbehalten werden. Eine Gehaltszulage gibt es zum Beispiel für geleisteten Nachtdienst, für Arbeit im Akkord oder für Arbeiten die eine enorme körperliche oder psychische Belastung darstellen. Dazu können auch Tätigkeiten zu ungünstigen Arbeitszeiten gezählt werden.
Im Handel und Vertrieb kann eine solche Gehaltszulage aber auch prinzipiell zum Grundlohn dazugehören, wenn der Mitarbeiter vielleicht im Außendienst tätig ist und ein sogenanntes Kilometergeld oder wie es in Handwerksberufen mitunter auch genannt wird, eine Auslöse erhält. Die Auslöse sollte aber schon die Kosten, für den durch die Abwesenheit von zu Hause entstehenden Mehraufwand, decken. Und auch das Kilometergeld sollte zur Deckung für die tatsächlichen, am Fahrzeug des Mitarbeiters, entstandenen Kosten ausreichend sein.
Die Höhe einer Gehaltszulage ist meist eine Verhandlungsangelegenheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Man sollte schon bei einem Einstellungsgespräch mit Gehaltsvorstellungen nach einer Gehaltszulage fragen, denn in Zeiten schlechter wirtschaftlicher Lage, wird wohl kein Arbeitgeber freiwillig zur Zahlung bereit sein. Gibt es in einem Unternehmen eine Möglichkeit zur Einnahme oder zum Erwerb von Mahlzeiten, also eine Kantine, können auch die Vergünstigungen, die der Betrieb seinen Mitarbeitern hierzu gewährt als Gehaltszulage angesehen werden. In einigen Berufen muss generell an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Die Mitarbeiter erhalten dann mitunter den Sonn- und Feiertagszuschlag als Gehaltszulage. Eine Gehaltszulage ist also in der Regel leistungsabhängig und wird von dem Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen und zum Vorteil des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen erbracht. Und leider ist sie in den meisten Fällen steuer- und krankenversicherungspflichtig, was heißt, dass sie nie in der vollen Höhe zur Verfügung steht.