Die Lohnsteuer ist eine Form der Steuer, die auf den Lohn an den Staat gezahlt werden muss. Bei der Lohnsteuer werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert, sie gehört entsprechend zum Bereich der Einkommenssteuer und ist ein Teil der Einkommensteuerpflicht. Geregelt wird die Lohnsteuer nach dem Einkommenssteuergesetz, ergänzt wird dieses durch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. Volkswirtschaftlich gesehen bilden die Einnahmen aus den Lohnsteuern einen wichtigen Teil des Bruttonationaleinkommens. Sie gilt als Quellensteuer, also als direkte Steuer für den Arbeitnehmer als Schuldner.
Abgeführt wird sie allerdings vom Arbeitgeber, der die Lohnsteuer vom Bruttolohn abzieht und direkt an das Finanzamt überweist. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer auch anmelden und stets rechtzeitig abführen. Diese im Voraus gezahlte Steuer gilt als Steuer-Vorauszahlung und wird auf die Einkommenssteuer angerechnet. Eventuell findet durch den Arbeitgeber ein automatischer Lohnsteuer-Jahresausgleich statt, von dem der Arbeitnehmer finanziell profitiert. Wenn man seine Steuererklärung macht, kann man eventuell ebenfalls etwas von der Lohnsteuer zurückbekommen. Das ist für die Lohnsteuer nur in Ausnahmefällen Pflicht. Es kann sich aber trotzdem lohnen, eine Steuererklärung zu machen und für mögliche steuerliche Vorteile einen Steuerberater oder einen Verein für Steuerberatung zu konsultieren. Mittlerweile kann man seine Steuererklärung für die Lohnsteuer aber auch selber elektronisch machen.
Jeder Arbeitnehmer hat eine eigene Steuernummer und erhält jährlich von seiner Gemeinde eine Lohnsteuerkarte, auf der auch die Lohnsteuerklasse und die Religionszugehörigkeit vermerkt werden. Auch eventuelle Freibeträge wie die Kinderfreibeträge oder Pauschbeträge für Hinterbliebene und Behinderte werden dort eingetragen und dann bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Die Höhe der Lohnsteuer wird individuell entsprechend der Steuerklasse und des zu versteuernden Betrages berechnet. Dabei wird als Berechnungsgrundlage die Summe aller Einnahmen aus einem Dienstverhältnis inklusive der Barvergütung, der Sachbezüge und aller geldwerten Vorteile herangezogen. Sie fällt stets prozentual auf den gesamten Bruttolohn an und ist entsprechend unterschiedlich hoch.
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