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Steuerausgleich: 10 Tipps, die bares Geld wert sind!

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
28.12.2022
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Frau erklärt einem Mann, wie er eine Formel in den Taschenrechner eingeben muss.

Geld sparen durch eine Steuererklärung? Das kann fast jeder Arbeitnehmende. Die zu zahlende Steuer richtet sich nach dem Einkommen und muss von Arbeitnehmenden jeden Monat im Voraus gezahlt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt erst mit der Steuererklärung. Die daraus resultierende Diskrepanz wird dann vom Finanzamt erstattet und viele bekommen eine höhere Rückzahlung vom Finanzamt als sie denken. Daher ist es sinnvoll, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann übrigens für die letzten vier Jahre eine rückwirkende Steuererklärung abgeben. Ob für dieses Jahr oder rückwirkend, an diese 10 Möglichkeiten der Steuerabsetzung sollte man auf alle Fälle denken! 

1. Tipp: Weg zur Arbeit steuerlich absetzen

Die tägliche Fahrt zur Arbeit kann man mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke geltend machen. Dies gilt auch für diejenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren oder zu Fuß zur Arbeitsstelle gehen. Die Höchstgrenze der Entfernungspauschale beträgt 4500 Euro. Dieser Betrag kann aber höher ausfallen, wenn der eigene PKW oder ein Firmenwagen für den Weg zur Arbeit genutzt wird.

2. Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker

Personalkosten für Dienstleistungen wie Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Bügeln, Kochen, Einkaufen und ähnliches können mit 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Obergrenze der Lohnkosten liegt bei 20 000 Euro jährlich. 

Ebenso können Personalkosten für Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung der Mietwohnung oder des Eigenheims abgesetzt werden. Hier liegt die jährliche Gesamthöhe bei 6.000 Euro, von der 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Wichtig: Diese Aufgaben müssen einen haushaltsnahen Charakter haben und müssen am eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden. Auch Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Mieter können wohnungsbezogene Nebenkosten in ihrer Steuererklärung angeben.  

Übrigens gelten auch Umzugsunternehmen als wohnungsbezogene Dienstleistungen

3. Tipp: Kosten für Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie Studienkosten absetzen

Bildungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt sieht allerdings die Erstausbildung als Privatsache an und erkennt die Kosten lediglich als Sonderausgaben an. Experten raten, die Kosten trotzdem geltend zu machen und bei Ablehnung Widerspruch einzulegen. 

Alle anderen Kosten sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören auch Seminare, Kongresse und Zweitstudien. Weiterhin lassen sich Arbeitsmittel, Kosten für ein Arbeitszimmer, Prüfungs- und Studiengebühren, Verpflegung, Übernachtungskosten sowie Fahrtkosten absetzen. 

Damit eine Fortbildung steuerlich anerkannt werden kann, muss diese dazu befähigen, die berufliche Handlungskompetenzen zu erhalten und anzupassen bzw. auszubauen. Eine Weiterbildung hingegen kann auch eine Umschulung auf einen neuen Beruf sein. Das bedeutet, dass eine Fort- oder Weiterbildung die berufliche Qualifikation stärken soll, sowohl innerhalb als auch außerhalb des derzeitigen Arbeitsplatzes. Ein Sprachkurs für den nächsten Urlaub wäre somit eine Fortbildung, die steuerlich nicht absetzbar wäre.

4. Tipp: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Nicht alle Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen. Krankheitskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dazu gehören unter anderem Zuzahlungen bei Medikamenten, Kurkosten, Fahrtkosten, Behandlungskosten, Hilfsmittel, Heilmittel und Zahnersatz. Die Belege dieser Kosten müssen vorgelegt werden. 

Es wird eine zumutbare Belastungsgrenze für solche Kosten festgelegt, die vom Einkommen, von der Kinderzahl und vom Familienstand abhängt. Kosten, die über dieser Belastungsgrenze liegen, können steuerlich geltend gemacht werden.

5. Tipp: Versicherungsbeiträge absetzen

Eine reine Berufshaftpflichtversicherung kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Versicherungen, die private und berufliche Risiken abdecken, können zur Hälfte als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist oftmals bei Rechtsschutz- oder Unfallversicherungen sowie bei Haftpflichtversicherungen der Fall. Eine Reisegepäckversicherung lässt sich ebenfalls absetzen, wenn die Reise berufsbedingt angetreten wird. 

6. Tipp: Internet und Telefon absetzen

Als Werbungskosten lassen sich Internet- und Telefonkosten absetzen. Dafür muss der berufliche Anteil nachgewiesen werden. Einen Nachweis kann man bei seinem Arbeitgeber beantragen. Dann können alle Kosten, die durch die Arbeit entstanden sind, abgesetzt werden. Dazu gehören auch Anschaffungskosten und Reparaturkosten für Anlagen oder Gerätschaften, die für die Arbeit benötigt werden. Ein Modem oder ein Router gehören jedoch nicht zu den Geräten, die von der Steuer abgesetzt werden können. 

7. Tipp: Betreuung für Kinder bis 14 Jahren

Müssen Kinder betreut werden, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden, und zwar bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Dazu zählen Kosten für Kindergärten, Babysitter oder auch Au-Pairs. Voraussetzung ist eine vorliegende Rechnung, die per Überweisung beglichen wird. Wird die Babysitterin bar bezahlt, kann dies nicht beim Finanzamt eingereicht werden.  

Sind Kinder aufgrund einer Behinderung oder einer dauerhaften Krankheit nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, können Kosten für die Kinderbetreuung auch über das 14. Lebensjahr geltend gemacht werden. 

8. Tipp: Spenden steuerlich geltend machen

Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Sachspenden lassen sich von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag für Spenden liegt bei zwanzig Prozent vom Jahreseinkommen und für Parteispenden gilt pro Person der maximale Betrag von 1.650 Euro. 

Seit 2017 werden Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbescheinigungen nicht mehr benötigt. Spendenbescheinigungen und Kaufbelege für gespendete Gegenstände sind in jedem Fall ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. Das Finanzamt kann später eine Quittung anfordern. 

Freiwilligenarbeit kann auch steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall kann eine Ehrenamtspauschale von 840 Euro für ehrenamtliches Engagement oder ein steuerfreier Übungsleiterfreibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. 

9. Tipp: Arbeitskleidung von den Steuern absetzen

Wer lediglich geringe Kosten für Arbeitskleidung hat, kann pauschal 110 Euro absetzen. Ansonsten lassen sich die Kosten für den Kauf von Arbeitskleidung und ebenso für die Reinigung der Kleidung steuerlich geltend machen. Als Arbeitskleidung wird die Kleidung bezeichnet, die in der Freizeit nicht getragen wird. Ein Anzug lässt sich somit nicht steuerlich absetzen. Arbeitskleidung wäre beispielsweise die Robe, die ein Richter trägt, der Arztkittel, der Blaumann oder der Trainingsanzug eines Sportlehrers.

10. Tipp: Kosten für Bewerbungen

Bewerbungskosten können komplett steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Kosten für die Bewerbungsmappen, Portokosten, Kosten für Kopien und ähnliches. Dazu müssen Belege vorgelegt werden. Können nicht alle Kosten nachgewiesen werden, gelten Pauschalen: Für jede verschickte Bewerbung auf dem Postweg 8,50 Euro und für jede elektronische Versendung 2,50 Euro. Dabei spielt der Erfolg der Bewerbung keine Rolle.

 

Autorin: Jasmin Dahler

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