Ingesamt haben die Deutschen im Jahr 2006 1,47 Milliarden bezahlte Überstunden geleistet. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) berechnet. Jeder Beschäftigte hat damit im Schnitt 54 Stunden mehr gearbeitet als im Vertrag vorgesehen – und das auch honoriert bekommen. Unbezahlte Überstunden würden etwa in der gleichen Größenordnung anfallen, heißt es beim IAB.
Auch die Guthaben auf Zeitarbeitskonten sind größer geworden. Fällt Mehrarbeit an, bleibt Ihnen nichts übrig als länger zu bleiben. Denn Ihr Arbeitgeber kann grundsätzlich Überstunden anordnen. Doch auch für Überstunden gibt es Grenzen. So dürfen sie nicht zum Dauerprovisorium werden. Außerdem muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Demnach ist nach zehn Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche (der Samstag wird mitgezählt) Schluss. Mehr Geld gibt es für die Mehrarbeit nicht unbedingt. In manchen Arbeitsverträgen findet sich zum Beispiel der Satz, dass "mit dem Gehalt zehn bis zwanzig Überstunden pro Monat abgegolten sind". Je höher die Position eines Arbeitnehmers, umso eher sind mit seinem Gehalt sogar "sämtliche Überstunden abgegolten". Vor allem leitende Angestellte haben oft einen Vertrag ohne festgelegte Arbeitszeiten und leisten unbezahlte Mehrarbeit.
Gibt es keine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag, haben Sie Anspruch auf Kompensation ab der ersten Stunde Mehrarbeit. Das Unternehmen kann dann etwa einen Freizeit-Ausgleich anbieten oder die Mehrarbeit bezahlen. Anders ist die Lage bei Tarifverträgen: Dort ist die wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben. Alles, was über die tariflich vereinbarte Stundenzahl hinaus angeordnet wird, muss als Überstunde vergütet werden. Einen Anspruch auf zusätzliche Überstundenvergütung ist im Gesetz nicht festgelegt. Nur wenn eine Zusatzvergütung im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist, gilt folgende Faustregel: Pro geleisteter Überstunde an Werktagen bekommt man 25 Prozent Zuschlag auf den Stundenlohn, an Sonn- und Feiertagen 50 Prozent.
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