Die Bezeichnung leitender Angestellter beziehungsweise leitende Angestellte steht für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der / die besonderen Befugnisse innerhalb eines Unternehmens oder Betriebes besitzt. Daher gibt es keine Ausbildung zu dieser Tätigkeit, sondern sie zeichnet sich dadurch aus, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich durch Berufserfahrung und kompetente Aufgabenlösung qualifiziert hat. Solche besonderen Befugnisse können die Übertragung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen sein sowie eine Prokura beziehungsweise Handlungsvollmacht oder Entlassungs- und Einstellungsbefugnisse. Das Betriebsverfassungsgesetz definiert einen leitenden Angestellten beziehungsweise eine leitende Angestellte nun darüber, dass er oder sie mindestens eine dieser Befugnisse besitzt.
Leitende Angestellte gibt es in jedem wirtschaftlichen Zweig. Sei es im Handel, in der Industrie oder auch im Bereich der Dienstleistung. Wichtig ist, dass man durch die Unternehmens- oder Betriebsleitung Befugnisse erteilt bekommen hat, die einen den anderen Angestellten gegenüber zu besonderen Handlungen befugt. Das bedeutet, dass man zum einen mehr Verantwortung als andere Mitarbeiter trägt, zum anderen aber auch bessere Aufstiegschancen hat. Obliegt einem zum Beispiel die Prokura für ein Handelsunternehmen, so muss man die Aufgaben der Geschäftsleitung übernehmen und diese in der Öffentlichkeit vertreten. Ausgeschlossen sind dabei allerdings schwerwiegende Entscheidungen wie zum Beispiel Verkäufe von Sparten des Unternehmens.
Das Einstellen beziehungsweise die Entlassung von Mitarbeitern ist meist mit der Personalabteilung abzusprechen. Zumindest, wenn man als leitender Angestellter oder leitende Angestellte nicht selbst in der Abteilung tätig ist. Es kann vorkommen, dass einem diese Aufgabe übertragen wird, obwohl man in einer anderen Abteilung tätig ist, dies ist allerdings eher selten der Fall. Meistens muss man entsprechende Aufgaben in dem jeweiligen Bereich, in dem man tätig ist, übernehmen.
Möchte man also als leitender Angestellter beziehungsweise leitende Angestellte tätig sein, muss man Durchsetzungsvermögen besitzen sowie besondere überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Außerdem muss man eine gute Kommunikation beherrschen und das Unternehmen nach außen kompetent vertreten können.