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Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen, ist durch die Erwerbsminderungsrente abgesichert. In Deutschland scheiden jährlich ca. 170.000 Menschen vor dem Erreichen der Altersrente aus dem Erwerbsleben aus oder müssen ihre Arbeitszeit erheblich reduzieren, weil gesundheitliche Beeinträchtigungen ihnen eine Vollzeittätigkeit nicht mehr erlaubt.


In solchen Fällen sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch die Erwerbsminderungsrente abgesichert. Diese wird gezahlt, wenn durch eine Untersuchung eines Arztes der Rentenkasse festgestellt wird, dass der Betroffene einer Berufstätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen kann. Dabei bekommt derjenige eine volle Rente, der weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die halbe Rente steht Antragstellern zu, die mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können.

Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Antragsteller mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und in den 5 Jahren vor dem Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung 36 Monate Beiträge geleistet haben. Dabei gibt es Ausnahmeregelungen für Behinderte sowie Personen, deren Arbeitsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall beeinträchtigt wurde.

Die Berechnung der Rente wird dabei so angeglichen, dass das voraussichtliche Rentenniveau des Betroffenen bei Erreichen der normalen Altersrente berechnet und ausgezahlt wird. Es ist möglich, in einem begrenzten Rahmen zur Erwerbsminderungsrente hinzu zu verdienen. Im Falle einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit kann allerdings auch die volle Rente gezahlt werden, wenn aufgrund der Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung keine geeigneten Halbtagsstellen zur Verfügung stehen.

Für die Versicherten ist wichtig zu wissen, dass die Erwerbsminderungsrente keine Berufsunfähigkeit abdeckt. Wer also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit bzw. den erlernten Beruf auszuüben, muss sich auf andere Arbeitsplätze vermitteln lassen. Um sich gegen solche Risiken und finanzielle Belastungen abzusichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente zu empfehlen. Eine berufliche Veränderung oder eine Umschulung lässt sich durch eine solche Versicherung allerdings nicht vermeiden, will man weiterhin staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

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