Gesundheit und Heilung als Berufung: Ein Arzt bzw. eine Ärztin untersucht und behandelt erkrankte Menschen mit unterschiedlichen Therapiemethoden. Darüber hinaus erledigen Ärzte, neben ihren medizinischen Tätigkeiten, allgemeine Verwaltungsaufgaben im Rahmen des medizinischen Betriebs.
Das medizinische Fachgebiet einer Ärztin bzw. eines Arztes richtet sich nach der gewählten Spezialisierung: So unterscheiden sich die Untersuchungs- und Therapiemethoden eines Pneumologen wesentlich von denen einer Neurochirurgin oder eines Dermatologen. Andere Facharztrichtungen umfassen die Berufe Urologe, Gynäkologin, Radiologe, Kardiologin oder Gastroenterologe. Ebenso können Ärzte und Ärztinnen sich auf die Bereiche Innere Medizin, Augenheilkunde oder Allgemeinmedizin spezialisieren.
Die Hauptaufgabe eines Arztes bzw. einer Ärztin besteht darin, Patienten zu untersuchen und sie zu behandeln. Dazu gehört zunächst die Anamnese, also die medizinische Befragung. Die Analyse von Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin sowie ggf. die Durchführung von Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen unterstützen den Arzt bei der Erstellung einer Diagnose. Nachdem die Ergebnisse ausgewertet und eine Diagnose erstellt wurden, wird mit dem Patienten eine Behandlungs- und Therapiemöglichkeit besprochen. Je nach Befund kann der Arzt oder die Ärztin den Patienten aber auch an einen anderen Fachmediziner überweisen.
Bei akuten Verletzungen müssen Ärzte z. B. Verbände anlegen, Wunden versorgen, intensivmedizinische Hilfe leisten oder auch operative Eingriffe vornehmen. Durch anschließende Folgeuntersuchungen wird der Behandlungserfolg beobachtet und bei Bedarf werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Dazu können z. B. Rehabilitationsaufenthalte in Reha-Kliniken, entsprechende Kuren sowie physiotherapeutische Behandlungen gehören.
Neben den medizinischen Tätigkeiten sind auch Verwaltungsaufgaben und organisatorische Aufgaben Pflichten eines Arztes oder einer Ärztin. Dazu gehören zum Beispiel die Dokumentation der Leistungen, das Schreiben von Krankenberichten und Gutachten sowie die Abrechnung der Leistungen.
Fachärzte können aber auch weiterhin in Krankenhäusern und Kliniken arbeiten. Auch in Rehabilitationszentren und medizinischen Labors finden sie Beschäftigung. Außerdem können sie bei Kranken- und Altenpflegediensten sowie in Hospizen tätig sein. Daneben besteht auch die Möglichkeit, in der Forschung, bei Krankenversicherungen, Gesundheitsämtern, Ärztekammern oder in der medizinischen Lehre zu arbeiten.
Wer als Arzt bzw. Ärztin arbeiten möchte, muss zunächst ein Medizinstudium an einer Universität absolvieren. Nach etwa sechs Jahren kann man sein Staatsexamen ablegen. Das medizinische Studium kann direkt mit einem Schwerpunkt, wie z. B. Chirurgie, Radiologie etc., studiert werden.
Hat man das Studium erfolgreich absolviert, folgt in aller Regel eine Tätigkeit als Assistenzarzt in einem Krankenhaus. Während dieser Zeit machen die Ärzte und Ärztinnen eine Art Weiterbildung, sie werden daher auch Arzt in Weiterbildung (AiW) genannt. Am Ende dieser meist fünf- bis sechsjährigen Zeit steht ein Abschluss als Facharzt. Erst dann kann man als Arzt das Krankenhaus verlassen und als niedergelassener Arzt eine eigene Praxis oder eine sogenannte Gemeinschaftspraxis mit einem anderen Mediziner eröffnen. Neben dem weitverbreiteten Hausarzt oder auch Allgemeinmediziner, machen sich so z. B. auch Radiologen, Kardiologen oder Orthopäden selbstständig.