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Rentenberechnung

Die Rentenberechnung ist für jeden, der kurz vor der Rente steht ein wichtiges Thema. Jeder der einmal in die Rentenversicherung einbezahlt hat, steht ab Beginn des regulären Rentenalters, die gesetzliche Rente zu. Da brennt natürlich die Frage, wie hoch wird denn eigentlich mein Rentenanspruch sein. Die Berechnung kann jeder für sich selbst anstellen. Es ist zwar nicht ganz einfach, doch es kann jeder kann sich die Rente selbst ausrechnen.


Für die Berechnung der Rente gibt es Grundlagen. Das Einkommen wird in sogenannte Rentenpunkte umgerechnet. Die Rentenhöhe ist der Betrag, der letztendlich an den Rentenempfänger ausbezahlt wird. Dabei unterscheidet man die Netto- und die Bruttorente. Die Bruttorente besteht aus den tatsächlich einbezahlen Beträgen und die Länge der Einzahlungen. Ist man Kranken- und pflegeversicherungspflichtig, werden diese Beträge einbehalten und daraus ergibt sich die Nettorente.

Die Rentenhöhe ist des Weiteren abhängig wielange und wie viel in die Rentenversicherung einbezahlt wurde und dazu kommt noch das geplante Renteneintrittsalter. Also kann man grundsätzlich sagen, je länger man gearbeitet hat und wie hoch das Gehalt war, sind ein wesentlicher Faktor der späteren Rente. Der heutige Durchschnittsrentner, der etwas 45 Jahre in die Kasse einbezahlt hat, kann davon ausgehen, dass ihm ca. 70 Prozent, des Nettoeinkommens zustehen. Gemeint ist das Nettoeinkommen zu Berufszeiten.

Für die Berechnung der gesetzlichen Rente gibt es eine Formel. Diese lautet, monatlicher Rentenanspruch= PEP (persönliche Entgeltpunkte) x RAF (Rentenartfaktor) x AR (aktueller Rentenwert). Die PEP (persönliche Entgeltpunkte) ist das Ergebnis aller gesammelten Entgeltpunkten, während in die Versicherung einbezahlt wurde. Die Entgeltpunkte eines Arbeitsjahres ergeben sich, vom persönlichen Bruttoverdienst, geteilt durch den durchschnittlichen Bruttoverdienst, aller Versicherten.

Der Zugangsfaktor für die gesetzliche Rente beträgt immer 1,0. Geht man später in Rente, gibt es einen Aufschlag, monatlich von 0,005. Geht man jedoch vor dem gesetzlichen Rentenalter, bekommt man pro Monat einen Abschlag von 0,003. Gewiss ist auf jeden Fall die Regelaltersrente. In vollem Umfang kann man nur erhalten, wenn man bei Renteneintritt das 65. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 5 Jahre in die Versicherung einbezahlt hat.

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