Insgesamt gibt es in Deutschland 58 Studentenwerke, die in den 300 betreuenden Hochschulen zum Teil hochschulübergreifend, aber genauso regional fungieren. Studentenwerke bieten Studenten ein vielfältiges Leistungsangebot, dass sich von Beratung hin zum Wohnen bis zur Studienfinanzierung erstreckt. Von den 58 Studentenwerken sind 55 Anstalten zum öffentlichen Rechts – das bedeutet sich die Rechtsgrundlagen in der jeweiligen Landesgesetzgebung wiederfinden. Allerdings besitzen Studentenwerke eigene Satzungen, einen Vorstand und einen Geschäftsführer – sie sind im weitesten Sinn somit Dienstleister.
Für Studenten sind Studentenwerke eigentlich kostenlos, auch wenn sie für die die bereitgestellten Wohnungen Miete zahlen. Daraus ergibt sich für die Studentenwerke auch der Hauptanteil der Einnahmen für die Finanzierung der Werke. Rund 68 Prozent stammen aus den Einnahmen von ihren Cafés, Wohnheimen und Mensen. In der Regel allerdings beteiligen sich auch die Studenten mit rund 50 Euro pro Semester und durchschnittlich 10 Prozent kommen aus staatlichen Zuschüssen.
Die Entstehung der Studentenwerke ist auf Anfang des 20. Jahrhunderts zurückzuführen. Nach dem ersten Weltkrieg waren viele Menschen verarmt und konnten sich kein Studium leisten. Daraufhin gründeten sich die ersten Studenten-Selbsthilfevereinigungen. Nach der Auflösung des Dritten Reiches und damit der staatlichen Unterstellung der Studentenwerke an das Regime wurden die Studentenwerke neu reformiert und bestehen in ihrer Form bis heute.
Zusammenfassend sind die Aufgaben der Studentenwerke das Betreiben von Mensen und Cafeterien, Verwaltung von Wohnheimen, Beratung, psychologische Hilfe und Betreuung von Kindern der studierenden Eltern. Außerdem haben Studenten die Administration für die Vergabe von Bafög und anderen studentischen Förderungen.