Ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin leitet in einem Unternehmen oder einem größeren Verein gemäß den Weisungen des Vorstandes die laufenden Geschäfte. Im Englischen lautet die Berufsbezeichnung Chief Executive Officer (CEO).
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer hat die höchste Position der Führungsebene inne und kontrolliert alle betrieblichen Prozesse innerhalb der Firma. Man ist für die gerichtliche und außergerichtliche Unternehmensvertretung zuständig und muss dafür sorgen, dass die relevanten Gesetze eingehalten werden. Auch die Pflege der nationalen und internationalen Kontakte gehört zu den Pflichten.
Zu den Hauptaufgaben der Geschäftsführung zählen Finanzplanung, Controlling, Investitionsplanung und Personalwesen. Sie kalkuliert alle Kosten und Ausgaben und erstellt anhand ihrer Berechnungen Umsatz- und Gewinnerwartungen. Darüber hinaus ist sie auch für Entscheidungen in Personalfragen zuständig und übernimmt die Organisation und Gestaltung der alltäglichen Arbeitsabläufe.
Auch repräsentieren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen die Firma in der Öffentlichkeit, weshalb sie ein sicheres Auftreten und eine gute Kommunikationsfähigkeit besitzen müssen.
Das Aufgabenfeld der Geschäftsführung ist sehr breit gefächert und kann je nach Unternehmen und Unternehmensgröße stark variieren. Zu den Kernaufgaben der Geschäftsleitung gehören aber in der Regel:
Für die Tätigkeit als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin gibt es keinen klassischen Werdegang. Dennoch benötigt man mindestens eine abgeschlossene kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung, besser noch einen Hochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind z. B. Investitionsplanung, Risikocontrolling und Marktanalyse.