Als festangestellter Mitarbeiter oder Beamter hat man keine Last mit der Frage nach einer Krankenkasse. Das Gesetzt schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer krankenversichert. Was passiert aber, wenn man in diesem Sinne keinen Arbeitgeber hat? Als Freiberufler hat man stattdessen Auftraggeber, die ständig wechseln (wechseln müssen, da sonst eine Scheinselbstständigkeit besteht), die aus diesem Grund niemand Krankenversichern.
Als Freiberufler muss man trotzdem eine Krankenversicherung besitzen. Dabei hat man nun die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse. Je nachdem, wie hoch das Einkommen ist, sollte man sich entsprechend entscheiden, beziehungsweise ist es oftmals so, dass man sich eine private Krankenkasse nicht leisten kann, wenn kein Arbeitgeber seinen Anteil dazu beiträgt. Als Freiberufler muss man seine Krankenversicherung komplett selbst bezahlen, es sei denn man übt einen freien künstlerischen oder musischen Beruf aus. In diesem Fall kann man eine Mitgliedschaft bei der Künstler Sozial Kasse beantragen. Die zahlt dann den Anteil des Beitrages, der sonst von dem Arbeitgeber bezahlt werden würde.
Der gesamte Betrag des Beitrages errechnet sich aus dem jährlichen Einkommen. Freiberufler, die kein regelmäßiges Einkommen haben, müssen daher eine möglichst genaue Einschätzung zu dem Einkommen abgeben. Der Vorteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können. Bei einer privaten Krankenkasse ist das nicht der Fall. Dort muss jedes Familienmitglied gesondert versichert werden.
Generell gilt, dass man jederzeit die Krankenkasse wechseln kann. Außerdem hat man den Vorteil, dass man sich verschiedene Pakete und Optionen aussuchen kann, die gesondert bezahlt werden. So kann man unterschiedliche Zusätze bei der Krankenkasse einfordern, je nachdem, welche sinnvoll sind. Welche Optionen dies sein können, sollte man mit seinem Arzt absprechen oder sich von dem Ansprechpartner bei der Krankenkasse beraten lassen. Allerdings ist die neutrale Beratung durch einen Arzt aussagekräftiger, als die eines Beraters bei der Krankenkasse.