Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und gehört zu dem Sozialversicherungssystem. Die Versicherungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch geregelt und daher alle gleich. Der Gesetzgeber untersagt der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen anzubieten, die nicht im Leistungskatalog stehen. Erkrankt man im europäischen Ausland, ist man zwar versichert, aber nur soweit, wie es der Leistungskatalog des jeweiligen Landes vorschreibt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten im Krankheitsfall. Sie unterscheidet sich in Versicherungspflichtige, freiwillig Versicherte und Familienversicherte. 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Für alle gesetzlichen Versicherten gilt die gleiche Beitragsermittlung. Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Die Höhe des Beitrages wird an die finanzielle Situation des Versicherten angepasst. Der Beitrag wird aufgrund eines gewissen Prozentsatzes, des Bruttogehaltes ermittelt. Bei Rentnern ist es die Höhe der Rente, Plus der eventuell vorhandenen Zusatzeinkünfte. Grundsätzlich ist es also so geregelt, wer mehr verdient, der bezahlt auch mehr an Beiträgen. Arbeitnehmer erhalten von ihren Arbeitgebern einen Zuschuss von 7,3 Prozent.
Der Versicherte muss 8,2 Prozent bezahlen. Rentner erhalten den Beitragszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sind rückläufig, es gibt immer weniger Anbieter. Was unter anderem auf die Gesundheitsreformen zurückzuschließen ist. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es immer Pflichtmitglieder und freiwillig Versicherte. Seit 2007 ist jedem die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse freigestellt.
Jede gesetzliche Krankenversicherung hat einen vorgeschriebenen Leistungskatalog, welcher den Versicherten angeboten wird, dieser umfasst, Kontrolluntersuchungen zu Erkennung von Krankheiten. Die Therapie und Behandlung von Krankheiten. Des Weiteren können Haus- und Fachärzte frei gewählt werden. Krankenhauskosten werden übernommen, der Versicherte muss lediglich 10 Euro pro Tag bezahlen. Für Medikamente muss der Versicherte nur die Rezeptgebühr bezahlen. Auch die Krebsfürsorge, für Frauen ab 20 und für Männer ab 45 Jahren wird bezahlt. Auch Heil- und Hilfsmittel werden übernommen. Die zahnärztlichen Behandlungen gehören zum Leistungsumfang. Der Schutz im Ausland, als Grundversorgung. Alternative Heilmethoden werden teilweise erstattet. Allerdings ist zu beachten, dass pro Quartal eine Praxisgebühr zu entrichten ist. Pro Quartal beträgt diese, 10 Euro (Stand April 2011).