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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt, zu einem Teil die Kosten, wenn eine Person pflegebedürftig wird. Während gesetzlich Krankenversicherte und deren mitversicherte Familienangehörige, automatisch auch Mitglieder der Pflegeversicherung sind, müssen Personen der privaten Krankenversicherung, auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Pflegeversicherungen sind den Krankenversicherungen untergeordnet. Was bedeutet, dass zu jeder Krankenkasse eine Pflegekasse gehört.


Die Kosten der Pflegeversicherung liegen bei einem Beitragssatz von 1,95 Prozent, des Gehaltes. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Die Leistungen der Pflegeversicherung beinhalten die soziale Grundversorgung der zu pflegenden. Sie übernimmt einen Teil der Kosten, bei häuslicher und stationärer Pflege.

Die Zuschüsse für die Pflege richten sich nach der Pflegestufe des Patienten. Hier wird in drei Stufen eingeteilt: Pflegestufe I: Ist erheblich pflegebedürftig, Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig, Pflegestufe III: schwerpflegebedürftig.

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen, wie Geld- oder Sachleistungen, die in Verbindung mit der Grundversorgung des zu pflegenden stehen. Darunter fallen auch: Kurse für Angehörige, rund um die Pflege, Kosten für die Tages- und Nachtpflege und für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Ebenso werden Kosten gedeckt, die Häusliche oder räumliche Änderungen des Umfeldes, des Pflegebedürftigen betreffen.

Übernimmt ein Familienangehöriger oder ein Bekannter die Pflege, erhält dieser ein monatliches Pflegegeld. Die Pflegeversicherung springt aber erst dann ein, wenn der zu pflegende mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse einbezahlt hat.

Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer übernommen. Beamte zahlen nur die Hälfte des Prozentsatzes, der üblichen Beiträge. Was aber auch zu Folge hat, dass sie im Falle der Pflegebedürftigkeit, auch nur Teilleistungen erhalten. Rentner müssen den kompletten Beitragssatz alleine zahlen, dieser wird vom Rentenversicherungsnehmer einbehalten.

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland 1995 eingeführt worden. Alle Personen müssen die Versicherung besitzen. Die Pflicht besteht auch für Personen, die weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung besitzen. Alle Pflegeversicherungen sind verpflichtet, eine Person aufzunehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand (Stand April 2011).

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