Ein Architekt bzw. eine Architektin ist, folgt man der Bedeutung der ursprünglich griechischen Bezeichnung, ein Baukünstler und Baumeister. Sein Beruf ist die Planung und Errichtung von Bauwerken und städtebaulichen Anlagen nach technischen, wirtschaftlichen, künstlerischen sowie sozialen Gesichtspunkten.
Das Studium Architektur gliedert sich seit der Bologna-Reform in den Bachelor of Science (B.Sc.) und den darauf folgenden Aufbaustudiengang Master of Science (M.Sc.). Sie ersetzen den bisherigen akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs bzw. der Diplom-Ingenieurin Architektur (Dipl.-Ing.).
Als Architekt ist man für die Gestaltung eines Gesamtentwurfsverschiedener Bauvorhaben wie Neu- bzw. Erweiterungsbauten, Modernisierungen, Sanierungen oder Instandhaltungen zuständig. Dieser zeichnerische Entwurf muss die Nutzungsanforderungen an ein Gebäude sowohl mit baurechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen als auch mit ästhetischen, sozialen und städtebaurechtlichen Grundsätzen vereinen. Gleichzeitig fällt auch die Kostenkalkulierung in den Aufgabenbereich eines Architekten.
Den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers entsprechend, setzen Architektinnen den Entwurf in detaillierte Ausführungspläne um, in denen auch statische und bauphysikalische Gesichtspunkte beachtet werden. Zusätzlich dazu spielen auch Aspekte wie Klimakonzept und Haustechnik, Gesundheits- und Brandschutz oder Energieeinsparung eine entscheidende Rolle und müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Weiterhin ist man als Architekt bei der Umsetzung des Bauvorhabens auch für die Erstellung der Bauanträge zuständig und muss diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreichen. Darüber hinaus sind Architekten auch für die sonstige Betreuung des Bauvorhabensverantwortlich. Sie koordinieren und überwachen die Arbeiten aller beteiligten Handwerksgruppen, arbeiten Leistungsverzeichnisse und -beschreibungen aus, nehmen Bauleistungen ab und prüfen Rechnungen.
Im Bereich der Stadt- oder Regionalplanung beteiligen sich Architekten an der Bauplanung, beaufsichtigen Großprojekte im Städtebau oder sind in der Bauaufsicht beschäftigt.
Als Architekt kann man entweder als Angestellter oder freier Mitarbeiter in einem Architekturbüro arbeiten oder selbständig tätig sein. Darüber hinaus können Architekten auch als Gutachter in Bauämtern, in der Stadt- und Regionalplanung oder Bauforschung tätig sein.
Voraussetzung um Architekt zu werden, ist ein abgeschlossenes Studium im Bereich Architektur. Der Studiengang wird sowohl an Kunsthochschulen und Universitäten als auch an Fachhochschulen und Berufsakademien angeboten. Während erstere den Schwerpunkt auf den gestalterischen Bereich legen und überwiegend Theoriekenntnisse vermitteln, wird an letzteren eher ein technischer und praxisbezogener Fokus gesetzt.
Da die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin geschützt ist, darf man sich nur so nennen, wenn man in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen ist.