Projektbetreuung vom Entwurf bis zur Ergebniskontrolle: Alle Aufgaben, die mit einem Bauprozess einhergehen, fallen in die Expertise des Bauplaners bzw. der Bauplanerin. Neben weitreichenden fachlichen und technischen Kompetenzen sind dafür spezifische rechtliche Kenntnisse relevant, etwa für die Gestaltung von Bauverträgen. Allem voran stehen die Planung und Überwachung eines Bauvorhabens im Fokus der Tätigkeit eines Bauplaners bzw. einer Bauplanerin.
Ähnliche Berufe sind Bauabrechner, Bauleiterin, Bau- und Projektkaufmann, Bautechnikerin und Architekt.
Die Bauplanerin ist in nahezu allen Bereichen eines Bauvorhabens tätig: Von der Organisation der Bauablaufplanung über deren Überwachung bis hin zur Ergebniskontrolle des Bauobjektes wirkt sie mit. Neben der Planungstätigkeit fallen daher auch die Erstellung von Bauanträgen und die Vorbereitung der Vergabe von Bauaufträgen sowie Überwachungstätigkeiten in ihren Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus ist sie in der Lage, die Bauherrin zu deren Vorhaben in jeglicher Hinsicht kompetent zu beraten.
Zur Planungstätigkeit der Bauplanerin gehören zahlreiche Aufgaben, die ihr Können fordern. Sie befasst sich zum Beispiel im Rahmen der Vorentwurfsplanung mit der Ermittlung von Planungsgrundlagen, der Projekt- und Planungsvorbereitung, der System- und Integrationsplanung, der Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung. Zu ihren Planungsvorbereitungen kommen der Entwurf von Objekten wie Gebäuden oder technischen Anlagen, die Anleitung und Überprüfung der Bauunternehmer bei der Bauausführung sowie die Überprüfung von Rechnungen für die Bauleistungen hinzu. Weitere Zuständigkeiten der Bauleiterin können die Festlegung der baurelevanten Arbeitspakete und abzuliefernden Arbeitsdokumente sowie der technischen Spezifikationen sein.
Neben der Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens ist die Bauplanerin außerdem für die Bauüberwachung und Baudokumentation sowie die Objektüberwachung zuständig. Sie hat dementsprechend immer einen Blick für die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Bauherrin und kennt sich mit dem geltenden Bauordnungsrecht und den einzuhaltenden Bauantragsverfahren aus. Die Bauleiterin kümmert sich um die technische Prüfung von Angebotsunterlagen und die Einhaltung technischer Vorgaben beim Bau.
Auch die Vorbereitung der Vergabe und das Mitwirken bei dieser fallen in ihren Aufgabenbereich. Im Falle von Verzögerungen oder Problemen auf der Baustelle kennt die Bauleiterin die richtigen Maßnahmen, um das Bauvorhaben vor dem Stillstand zu schützen.
Üblicherweise werden für die Umsetzung eines Bauvorhabens mehrere Bauplanerinnen mit unterschiedlichen Qualifikationen benötigt. Von jeder Bauplanerin wird jedoch erwartet, dass sie weiß, wann Fachleute hinzugezogen werden müssen. Sie trägt die Verantwortung für Budget, Zeitplan und Qualität der Bauplanung mit.
Neben den theoretischen Aufgaben der Bauplanerin gehören auch die Kontrolle und Überwachung des Bauvorhabens zu ihren Tätigkeiten. Sie befindet sich daher nicht ausschließlich an einem Computerarbeitsplatz, sondern überprüft den Bauprozess vor Ort und sollte auch darüber hinaus Reisebereitschaft zeigen, da zudem auch Geschäftsreisen auf sie zukommen können.
Mögliche Arbeitgeber sind zum Beispiel Ingenieursbüros, Architekturbüros, Immobilienfirmen und Bauunternehmen.
Bauplaner sind in der Regel gelernte Architekten oder Bauingenieure, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durchlaufen haben. Zudem ist typischerweise mehrjährige Erfahrung in der Branche erforderlich. Häufig wird langjährige Erfahrung in der jeweiligen Branche gewünscht. Auch darüber hinaus ist die Ausbildung des Bauplaners nicht abgeschlossen: Während der Berufsausübung ist eine ständige Weiterbildung notwendig, um in technischen und rechtlichen Angelegenheiten stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Arbeitgeber setzen zuweilen die Zusatzqualifikation Qualitätsmanager Baurecht voraus, mit der Bauplaner in allen wesentlichen Aspekten des Baurechts fortgebildet sind. Wird ein Bauplaner als Fachmann herangezogen, können weitere spezifische Anforderungen gestellt werden. Gefordert sein können etwa vertiefte Kenntnisse bestimmter Regelwerke wie des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Mit entsprechender Berufserfahrung ist der Aufstieg zum Bauleiter und zum Oberbauleiter möglich.
Den Bauplaner erwartet in seinem Berufsalltag ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Um dieses gewissenhaft bewältigen zu können, sollte der Bauplaner ein starkes Verantwortungsbewusstsein und viel Eigeninitiative zeigen. Auch interdisziplinäre Fachkenntnisse sind von Vorteil. Um auf den Erfahrungsschatz der Kollegen zurückgreifen zu können, sollte ein Bauplaner darüber hinaus regen Austausch und Networking mit versierten Bauplanern betreiben.
Zuweilen wird außerdem die Kenntnis fachspezifischer CAD-Software sowie der sichere Umgang mit Microsoft Office-Programmen gefordert; CAD steht hierbei für computer-aided design.